Norm Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges für Öffentlichkeitsarbeit× ▾ ‹›Gliederung Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges für Öffentlichkeitsarbeit Fassungen (Gesetz) ab 01.12.1988 — BGBl. Nr. 673/1988 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.12.198831.07.1997 BGBl. Nr. 673/1988 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 48/1997 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.12.1988 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2