Norm Aufnahmsvoraussetzungen für den Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige× ▾ ‹›Gliederung Aufnahmsvoraussetzungen für den Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige Fassungen (Gesetz) ab 04.02.1988 — BGBl. Nr. 71/1988 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 04.02.198827.11.2001 BGBl. Nr. 71/1988 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 04.02.1988 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1