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Reife- und Befähigungsprüfung in der Bildungsanstalt für Erzieher

Fassungen (Gesetz)
ab 08.09.1989 — BGBl. Nr. 438/1989 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
03.02.199006.04.1993 § → § aufgehoben durch BGBl. Nr. 231/1993
08.09.198902.02.1990 BGBl. Nr. 438/1989 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 02.02.1990 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. ABSCHNITTAllgemeine Bestimmungen
  1. § 1Geltungsbereich
  2. § 2Anmeldung zur Reife- und Befähigungsprüfung
  3. § 3Umfang der Reife- und Befähigungsprüfung
2. ABSCHNITTPrüfungsgebiete
  1. § 4Allgemeine Bestimmungen über die Prüfungsgebiete
  2. § 5Prüfungsgebiete, in denen Klausurarbeiten durchgeführt werden
Umfang und Inhalt der Klausurarbeiten der Reife- und | Befähigungsprüfung
  1. § 6
  2. § 7
3. ABSCHNITTDurchführung der Reife- und Befähigungsprüfung
  1. § 9Auswahl der Aufgabenstellung für die Klausurprüfung
  2. § 10Durchführung der schriftlichen Klausurarbeiten
  3. § 11Durchführung der mündlichen Teilprüfungen
  4. § 12Durchführung der Jahresprüfung
4. ABSCHNITTBeurteilung der Leistungen bei der Reife- und Befähigungsprüfung
  1. § 13Grundsätze für die Beurteilung
  2. § 14Beurteilung der schriftlichen Klausurarbeiten
  3. § 15Beurteilung der mündlichen und praktischen Teilprüfungen und | Gesamtbeurteilung
5. ABSCHNITT
  1. § 16Wiederholung der Prüfung
6. ABSCHNITTGemeinsame Bestimmungen für die Reife- und Befähigungsprüfung und deren Wiederholung
  1. § 17Verhinderung und Rücktritt des Prüfungskandidaten
7. ABSCHNITTErgänzende Bestimmungen
Sonderbestimmungen für die Durchführung der Reife- undBefähigungsprüfung bei schwerer körperlicher Behinderung eines
  1. § 18Prüfungskandidaten
  2. § 19Reife- und Befähigungsprüfungszeugnisse