Norm Reife- und Befähigungsprüfung in der Bildungsanstalt für Erzieher× ▾ ‹›Gliederung Reife- und Befähigungsprüfung in der Bildungsanstalt für Erzieher Fassungen (Gesetz) ab 03.02.1990▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 03.02.199006.04.1993 § → § aufgehoben durch BGBl. Nr. 231/1993 08.09.198902.02.1990 BGBl. Nr. 438/1989 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 03.02.1990 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. ABSCHNITTAllgemeine Bestimmungen§ 1Geltungsbereich§ 2Anmeldung zur Reife- und Befähigungsprüfung§ 3Umfang der Reife- und Befähigungsprüfung2. ABSCHNITTPrüfungsgebiete§ 4Allgemeine Bestimmungen über die Prüfungsgebiete§ 5Prüfungsgebiete, in denen Klausurarbeiten durchgeführt werdenUmfang und Inhalt der Klausurarbeiten der Reife- und | Befähigungsprüfung§ 6§ 7§ 8Sonderbestimmungen für die Prüfungsgebiete der Jahresprüfung3. ABSCHNITTDurchführung der Reife- und Befähigungsprüfung§ 9Auswahl der Aufgabenstellung für die Klausurprüfung§ 10Durchführung der schriftlichen Klausurarbeiten§ 11Durchführung der mündlichen Teilprüfungen§ 12Durchführung der Jahresprüfung4. ABSCHNITTBeurteilung der Leistungen bei der Reife- und Befähigungsprüfung§ 13Grundsätze für die Beurteilung§ 14Beurteilung der schriftlichen Klausurarbeiten§ 15Beurteilung der mündlichen und praktischen Teilprüfungen und | Gesamtbeurteilung5. ABSCHNITT§ 16Wiederholung der Prüfung6. ABSCHNITTGemeinsame Bestimmungen für die Reife- und Befähigungsprüfung und deren Wiederholung§ 17Verhinderung und Rücktritt des Prüfungskandidaten7. ABSCHNITTErgänzende BestimmungenSonderbestimmungen für die Durchführung der Reife- undBefähigungsprüfung bei schwerer körperlicher Behinderung eines§ 18Prüfungskandidaten§ 19Reife- und Befähigungsprüfungszeugnisse