Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Einreihung von Unterrichtsveranstaltungen der Lehrbeauftragten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 498/1990 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 256/2004Bundesgesetzblatt Nr. 498 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
70/11 Sonstiges Schulen
Text
§ 3. An den Pädagogischen und an den Religionspädagogischen Akademien (Vorbereitungslehrgänge) werden zugeordnet: Paragraph 3, An den Pädagogischen und an den Religionspädagogischen Akademien (Vorbereitungslehrgänge) werden zugeordnet:
Den fachtheoretischen und didaktischen Unterrichtsveranstaltungen:
Unterrichtsveranstaltungen, soweit sie in die Lehrverpflichtungsgruppen I bis III eingestuft sind.Unterrichtsveranstaltungen, soweit sie in die Lehrverpflichtungsgruppen römisch eins bis römisch drei eingestuft sind.
Dem Unterricht in einer praktischen Unterrichtsveranstaltung oder in einer Fertigkeit:
Unterrichtsveranstaltungen, soweit sie in die Lehrverpflichtungsgruppen IVa, IV, V bis VI eingestuft sind.Unterrichtsveranstaltungen, soweit sie in die Lehrverpflichtungsgruppen römisch vier a, römisch vier, römisch fünf bis römisch sechs eingestuft sind.
Dokumentnummer
NOR12123208
Alte Dokumentnummer
N7199013092J