Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenarbeit 1990 – 1993 (Russische F)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 544/1990Bundesgesetzblatt Nr. 544 aus 1990,
Typ
Vertrag – Russische Föderation
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 38Artikel 38
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Beachte
Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.
Text
Artikel 38
Die Vertragsparteien begrüßen die Bemühungen der Marktgemeinde Erlauf/Niederösterreich um die Errichtung eines Friedensdenkmals, welches an das Zusammentreffen der sowjetischen und amerikanischen Truppen 1945 in diesem Ort erinnern soll. Die österreichische Seite nimmt mit Befriedigung die Mitwirkung der sowjetischen Seite an der Realisierung dieses Vorhabens zur Kenntnis.
Zuletzt aktualisiert am
08.03.2017
Dokumentnummer
NOR12123402
alte Dokumentnummer
N7199015249A