Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenarbeit 1990 – 1993 (Russische F)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 544/1990Bundesgesetzblatt Nr. 544 aus 1990,
Typ
Vertrag – Russische Föderation
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 53Artikel 53
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Beachte
Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.
Text
IX. TOURISMUSrömisch neun. TOURISMUS
Artikel 53
Die Vertragsparteien begrüßen die weitere Entwicklung des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und der UdSSR und sind der Meinung, daß das 1987 zwischen den Regierungen beider Staaten abgeschlossene Fremdenverkehrsabkommen geeignet ist, die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet weiter zu vertiefen und zu erweitern.
Zuletzt aktualisiert am
08.03.2017
Dokumentnummer
NOR12123417
alte Dokumentnummer
N7199015264A