Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Reife- und Diplomprüfung sowie Diplomprüfung in der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik und in der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (einschließlich der Schulen für Berufstätige)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 231/1993Bundesgesetzblatt Nr. 231 aus 1993,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 31Paragraph 31
Index
70/06 Schulunterricht
Text
8. ABSCHNITT
BESONDERE BESTIMMUNGEN
1. Unterabschnitt
Reife- und Befähigungsprüfung für Kindergärten an der Bildungsanstalt
für Kindergartenpädagogik
Form der Reife- und Befähigungsprüfung
§ 31.Paragraph 31,
Die Reife- und Befähigungsprüfung für Kindergärten besteht aus einer Vorprüfung und einer Hauptprüfung (Klausurprüfung und mündliche Prüfung) gemäß § 2 Abs. 1 Z 2. Die Reife- und Befähigungsprüfung für Kindergärten besteht aus einer Vorprüfung und einer Hauptprüfung (Klausurprüfung und mündliche Prüfung) gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 2,
Zuletzt aktualisiert am
11.09.2025
Dokumentnummer
NOR12124730
Alte Dokumentnummer
N7199326982J