Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Ungarn über die Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 849/1994 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008Bundesgesetzblatt Nr. 849 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,
Inkrafttretensdatum
01.01.2008
Index
79/01 Schulen, Universitäten
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG REPUBLIK ÖSTERREICH UND REGIERUNG DER REPUBLIK DER DER UNGARN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT IN DER BERUFLICHEN BILDUNG UND ÜBER DIE GEGENSEITIGE ANERKENNUNG DER GLEICHWERTIGKEIT VON BERUFLICHEN PRÜFUNGSZEUGNISSEN
StF: BGBl. Nr. 849/1994 (NR: GP XVIII RV 1572 AB 1631 S. 166. BR: AB 4801 S. 587.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 8 des Abkommens wurden am 5. bzw. 23. August 1994 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 8 mit 1. Oktober 1994 in Kraft getreten.Die Mitteilungen gemäß Artikel 8, des Abkommens wurden am 5. bzw. 23. August 1994 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 8, mit 1. Oktober 1994 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Ungarn,
im Geiste der freundschaftlichen Beziehungen,
in der Absicht, den Absolventen beruflicher Bildungsgänge die Berufsausübung und das berufliche Fortkommen im jeweils anderen Staat zu erleichtern,
im Bewußtsein der im Bereich der beruflichen Bildung bestehenden Gemeinsamkeiten,
sind wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
16.02.2017
Dokumentnummer
NOR30006993