Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und Österreich zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 195/1960Bundesgesetzblatt Nr. 195 aus 1960,
Typ
Vertrag – Heiliger Stuhl
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 6Artikel 6
Index
79/06 Kirchen, Religionsgemeinschaften
Text
Artikel VIArtikel römisch sechs
(1)Absatz eins,Die Republik Österreich wird der Apostolischen Administratur Burgenland (Diözese Eisenstadt) für die bisherige Inanspruchnahme der im Eigentum der Katholischen Kirche oder ihrer Orden, Kongregationen und sonstiger kirchlicher Einrichtungen stehenden Gebäude, Grundstücke, Einrichtungsgegenstände, Lehrmittel und Bücher, die im Bereich dieser Apostolischen Administratur (Diözese) gelegen und Schulzwecken gewidmet sind oder waren, eine einmalige und endgültige Leistung im Betrag von 10 Millionen Schilling erbringen.
(2)Absatz 2,Die Zahlung wird in vier gleichen Jahresraten, die erste einen Monat nach Inkrafttreten dieses Vertrages, die folgenden werden jeweils bis 1. Juli eines jeden Jahres erbracht werden.
Zuletzt aktualisiert am
03.03.2021
Dokumentnummer
NOR40084111