Norm Übereinkommen zwischen Österreich und Schweden über die gegenseitige Notifizierung der Veränderungen im Stande der geistig Kranken× ▾ ‹›Gliederung Übereinkommen zwischen Österreich und Schweden über die gegenseitige Notifizierung der Veränderungen im Stande der geistig Kranken Fassungen (Gesetz) ab 10.04.1922 — BGBl. Nr. 385/1923 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute10.04.1922 BGBl. Nr. 385/1923 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 10.04.1922 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1Artikel 1.Art. 2Artikel 2.Art. 3Artikel 3.Art. 4Artikel 4.Art. 5Artikel 5.