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Übereinkommen zwischen Österreich und Schweden über die gegenseitige Notifizierung der Veränderungen im Stande der geistig Kranken

Fassungen (Gesetz)
ab 10.04.1922 — BGBl. Nr. 385/1923 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute10.04.1922 BGBl. Nr. 385/1923 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 10.04.1922 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§