Norm Verwendung der Haut von Rinderköpfen und Unterfüßen von Rindern zur Wurstverarbeitung× ▾ ‹›Gliederung Verwendung der Haut von Rinderköpfen und Unterfüßen von Rindern zur Wurstverarbeitung Fassungen (Gesetz) ab 01.07.1975 — BGBl. Nr. 136/1947 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.07.197531.12.2018 BGBl. Nr. 136/1947 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.07.1975 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1