Norm Finanzielle Hilfe aus Anlaß der Nuklearkatastrophe von Tschernobyl an Geschädigte im Bereich des Handels× ▾ ‹›Gliederung Finanzielle Hilfe aus Anlaß der Nuklearkatastrophe von Tschernobyl an Geschädigte im Bereich des Handels Fassungen (Gesetz) ab 11.02.1987 — BGBl. Nr. 44/1987 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 11.02.198731.12.2018 BGBl. Nr. 44/1987 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 11.02.1987 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3§ 4§ 5§ 6§ 7