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Anlage 4
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Allgemeine Reinheitskriterien
Jeder Stoff darf im Kilogramm nicht mehr als 3 mg Arsen, nicht mehr als 10 mg Blei und nicht mehr 25 mg Zink enthalten.
Jeder Stoff darf an Kupfer und Zink zusammen im Kilogramm nicht mehr als 50 mg und keinen in gesundheitlicher Hinsicht bedenklichen Gehalt an anderen Elementen aufweisen.
Spezifische Reinheitskriterien
Allgemeine Bemerkungen
Soweit nicht anders angegeben ist, verstehen sich Mengen und Prozentsätze als Gewichtsangaben, bezogen auf das wasserfreie Erzeugnis.
Ist das betreffende Erzeugnis nicht von vornherein wasserfrei, so ist bei den „flüchtigen Bestandteilen'' Wasser mit einbegriffen.
Bei den Vorschriften zum Trocknen ist unter „Trocknen'' ohne Angabe einer Zeitdauer immer „Trocknen bis zur Gewichtskonstanz'' zu verstehen.
E 200 Sorbinsäure
Aussehen weißes, kristallines Pulver, das nach
90 Minuten bei 105 Grad C keine
Verfärbung zeigt;
Schmelzintervall 133-135 Grad C in der 4 Stunden im
Vakuum über Schwefelsäure
getrockneten Probe;
Gehalt nicht weniger als 99% in der 4 Stunden
im Vakuum über Schwefelsäure
getrockneten Probe;
Flüchtige Bestandteile nicht mehr als 3%, bestimmt durch
24stündiges Trocknen über
Schwefelsäure;
Sulfatierte Asche nicht mehr als 0,2%;
Aldehyde nicht mehr als 0,1%, ausgedrückt als
Formaldehyd.
E 201 Natriumsorbat
Aussehen weißes, kristallines Pulver, das nach
90 Minuten bei 105 Grad C keine
Verfärbung zeigt;
Schmelzintervall der durch 133-135 Grad C in der im Vakkum über
Ansäuern isolierten, nicht Schwefelsäure getrockneten Probe;
umkristallisierten
Sorbinsäure
Gehalt nicht weniger als 99% in der 4 Stunden
im Vakuum über Schwefelsäure
getrockneten Probe;
Flüchtige Bestandteile nicht mehr als 1%, bestimmt durch
Trocknung im Vakuum über
Schwefelsäure;
Aldehyde nicht mehr als 0,1%, ausgedrückt als
Formaldehyd.
E 202 Kaliumsorbat
Aussehen weißes, kristallines Pulver, das nach
90 Minuten bei 105 Grad C keine
Verfärbung zeigt;
Schmelzintervall der durch 133-135 Grad C in der im Vakuum über
Ansäuern isolierten, nicht Schwefelsäure getrockneten Probe;
umkristallisierten
Sorbinsäure
Gehalt nicht weniger als 99% in der 4 Stunden
im Vakuum über Schwefelsäure
getrockneten Probe;
Flüchtige Bestandteile nicht mehr als 1% bestimmt durch
Trocknung im Vakuum über
Schwefelsäure
Aldehyde nicht mehr als 0,1%, ausdrückt als
Formaldehyd.
E 203 Calciumsorbat
Aussehen weißes, feinkristallines Pulver, das
nach 90 Minuten bei 105 Grad C keine
Verfärbung zeigt;
Schmelzintervall der durch 133-135 Grad C in der im Vakuum über
Ansäuern isolierten, nicht Schwefelsäure getrockneten Probe;
umkristallisierten
Sorbinsäure
Gehalt nicht weniger als 98% in der 4 Stunden
im Vakuum über Schwefelsäure
getrockneten Probe;
Flüchtige Bestandteile nicht mehr als 2% bestimmt durch
Trocknung im Vakuum über
Schwefelsäure
Aldehyde nicht mehr als 0,1%, ausdrückt als
Formaldehyd.
E 210 Benzoesäure
Aussehen weißes, kristallines Pulver;
Schmelzintervall 121,5-123,5 Grad C in der im Vakuum
über Schwefelsäure getrockneten
Probe;
Gehalt nicht weniger als 99,5%
Sulfatierte Asche nicht mehr als 0,05%
Mehrkernige Säuren Beim fraktionierten Ansäuren der
neutralisierten Benzoesäure-Lösung
darf der erste Niederschlag kein von
der Benzoesäure abweichendes
Schmelzintervall haben;
Organisch gebundenes nicht mehr als 0,07%, entsprechend 0,3%
Chlor ausgedrückt als
Monochlorbenzoesäuren;
Leicht oxydierbare Fortbestand der Rosa-Färbung mit
Bestandteile höchstens 0,5 ml KMnO tief 4 0,1 N je
Gramm in Schwefelsäure 0,1 N nach
einer Stunde bei Raumtemperatur;
Schwefelsäureprobe beim Lösen von 0,5 g Benzoesäure in
5 ml Schwefelsäure 94,5-95,5% in der
Kälte darf keine stärkere Färbung als
die einer Vergleichslösung mit 0,2 ml
Kobaltchlorid TSC *1), 0,3 ml
Eisenchlorid TSC *2), 0,1 ml
Kupfersulfat TSC *3) und 4,4 ml
Wasser auftreten.
E 211 Natriumbenzoat
Aussehen weißes, kristallines Pulver;
Schmelzintervall der durch 121,5-123,5 Grad C in der im Vakuum
Ansäuern isolierten, nicht über Schwefelsäure getrockneten
umkristallisierten Probe;
Benzoesäure
Gehalt nicht weniger als 99,5 in der 4 Stunden
bei 105 Grad C getrockneten Probe;
Flüchtige Bestandteile nicht mehr als 1%, bestimmt durch
4stündiges Trocknen bei 105 Grad C
Mehrkernige Säuren beim fraktionierten Ansäuern der
gegebenenfalls neutralisierten
Natriumbenzoat Lösung darf der erste
Niederschlag kein von dem der
Benzoesäure abweichendes
Schmelzintervall haben;
Organisch gebundenens nicht mehr als 0,06%, entsprechend
Chlor 0,25% ausgedrückt als
Monochlorbenzoesäuren;
Leicht oxydierbare Fortbestand der Rosa-Färbung mit
Bestandteile höchstens 0,5 ml KM tief n O tief 4
0,1 N je g in Schwefelsäure 0,1 N
nach einer Stunde bei Raumtemparatur;
Säuregrad oder Alkalinität 1 g darf nicht mehr als 0,25 ml NaOH
0,1 N oder 0,25 ml HCl 0,1 N
zur Neutralisation gegen Phenolphthalein benötigen.
E 212 Kaliumbenzoat
Aussehen weißes, kristallines Pulver;
Schmelzintervall der durch 121,5-123,5 Grad C in der im Vakuum
Ansäuern isolierten, nicht über Schwefelsäure getrockneten
umkristallisierten Probe;
Benzoesäure
Gehalt nicht weniger als 99% in der bei
105 Grad C getrockneten Probe;
Flüchtige Bestandteile nicht mehr als 26,5%, bestimmt durch
Trocknen bei 105 Grad C;
Mehrkernige Säuren beim fraktionierten Ansäuern der
gegebenenfalls neutralisierten
Caliumbenzoat-Lösung darf der erste
Niederschlag kein von Benzoesäure
abweichendes Schmelzintervall haben;
Organisch gebundenes Chlor nicht mehr als 0,06%, entsprechend
0,25% ausgedrückt als
Monochlorbenzoesäuren;
Leicht oxydierbare Fortbestand der Rosa-Färbung mit
Bestandteile höchstens 0,5 ml KMnO tief 4 0,1 N
je g in Schwefelsäure 0,1 N nach
einer Stunde bei Raumtemperatur;
Säuregrad oder Alkalinität 1 g darf nicht mehr als 0,25 ml NaOH
0,1 N oder 0,25 ml HCl 0,1 N zur
Neutralisation gegen Phenolphthalein
benötigen.
E 213 Calciumbenzoat
Aussehen weißes, kristallines Pulver;
Schmelzintervall der durch 121,5-123,5 Grad C in der im Vakuum
Ansäuern isolierten, nicht über Schwefelsäure getrockneten
umkristallisierten Proben;
Benzoesäure
Gehalt nicht weniger als 99% in der bei
105 Grad C getrockneten Probe;
Flüchtige Bestandteile nicht mehr als 17,5%, bestimmt durch
Trocknen bei 105 Grad C;
Mehrkernige Säuren beim fraktionierten Ansäuern der
gegebenenfalls neutralisierten
Calciumbenzoat-Lösung darf der erste
Niederschlag kein von Benzoesäure
abweichendes Schmelzintervall haben;
Organisch gebundenes nicht mehr als 0,06%, entsprechend
Chlor 0,25% ausgedrückt als
Monochlorbenzoesäuren;
Leicht oxydierbare Fortbestand der Rosa-Färbung mit
Bestandteile höchstens 0,5 ml KM tief n O tief 4
0,1 N je g in Schwefelsäure 0,1 N
nach einer Stunde bei Raumtemperatur;
Säuregrad oder Alkalinität 1 g darf nicht mehr als 0,25 ml NaOH
0,1 N oder 0,25 ml HCl 0,1 N
zur Neutralisation gegen
Phenolphthalein benötigen.
E 214 p-Hydroxybenzoesäureethylester
Aussehen weißes, kristallines Pulver;
Schmelzintervall 115-118 Grad C;
Gehalt nicht weniger als 99,5% in der 2
Stunden bei 80 Grad getrockneten
Probe;
Sulfatierte Asche nicht mehr als 0,05%;
Freie Säure nicht mehr als 0,35%, ausgedrückt als
p-Hydroxybenzoesäure;
Salicylsäure nicht mehr als 0,1%.
E 215 p-Hytlroxybenzoesäureethylester-
Natriumverbindung
Aussehen weißes, kristallines, hygroskopisches
Pulver;
Schmelzintervall des durch 115-118 Grad C im Vakuum über
Ansäuern isolierten, nicht Schwefelsäure getrockneten Probe;
umkristallisierten Esters
Gehalt an p-Hydroxyben- nicht weniger als 83% in der im Vakuum
zoesäureäthylester über Schwefelsäure getrockneten
Probe;
Flüchtige Bestandteile nicht mehr als 5%, bestimmt durch
Trocknen im Vakuum über
Schwefelsäure;
Sulfatierte Asche 37-39%;
pH-Wert eine 0,1%ige wäßrige Lösung muß einen
pH-Wert zwischen 9,9 und 10,3
aufweisen;
Salicylsäure nicht mehr als 0,1%.
E 216 p-Hydroxybenzoesäure-n
-propylester
Aussehen weißes, kristallines Pulver;
Schmelzintervall 95-97 Grad C in der 2 Stunden bei 80
Grad C getrockneten Probe;
Gehalt nicht weniger als 99,5% in der 2
Stunden bei 80 Grad C getrockneten
Probe;
Sulfatierte Asche nicht mehr als 0,05%;
Freie Säuren nicht mehr als 0,35%, ausgedrückt als
p-Hydroxybenzoesäure;
Salicylsäure nicht mehr als 0,1%;
E 217 p-Hydroxybenzoesäure-
n-propylester - Natriumverbindung
Aussehen weißes oder fast weißes, kristallines,
hygroskopisches Pulver;
Schmelzintervall des durch 94-97 Grad C in der im Vakuum über
Ansäuern isolierten, nicht Schwefelsäure getrockneten Probe
umkristallisierten Esters
Gehalt an p-Hydroxyben- nicht weniger als 85% in der im Vakuum
zoesäure-n-Propylester über Schwefelsäure getrockneten
Probe;
Flüchtige Bestandteile nicht mehr als 5%, bestimmt durch
Trocknen im Vakuum über
Schwefelsäure;
Sulfatierte Asche 34-36%;
pH-Wert eine 0,1prozentige wäßrige Lösung muß
einen pH-Wert zwischen 9,8 und 10,2
aufweisen;
Salicylsäure nicht mehr als 0,1%
E 218 p-Hydroxybenzoesäuremethylester
Aussehen weißes, fast geruchloses kristallines
Pulver;
Schmelzintervall 125-128 Grad C;
Gehalt nach zweistündigem Trocknen bei
80 Grad C nicht weniger als 99,0%,
ausgedrückt als C tief 8 H tief 7 O
tief 3;
Sulfatische Asche nicht mehr als 0,05%;
Freie Säure nicht mehr als 0,7%, ausgedrückt als p-
Hydroxybenzoesäure;
Salicylsäure nicht mehr als 0,1%;
Trocknungsverlust nach zweistündigem Trocknen bei
80 Grad C nicht mehr als 0,5%.
E 219 p-Hydroxybenzoesäuremethylester -
Natriumverbindung
Aussehen weißes, hygroskopisches Pulver;
Schmelzintervall des der weiße Niederschlag, der sich bei
Methylesters Ansäuern einer 10%igen
(Gewicht/Volumen) wäßrigen Lösung der
p-Hydroxybenzoesäuremethylester-
Natriumverbindung mit Salzsäure
(unter Verwendung von Lackmuspapier
als Indikator) bildet, muß nach
Waschen Init Wasser und zweistündiger
Trocknung bei 80 Grad C ein
Schmelzintervall von 125-128 Grad C
aufweisen;
Gehalt nicht weniger als 99,5% C tief 8 H tief
7 O tief 3 Na, auf die Trockenmasse
berechnet;
Wasser nicht mehr als 5,0% (Karl-Fischer);
Sulfatierte Asche 40,0-44,5%, auf die Trockenmasse
berechnet;
pH-Wert (0,1%ige Lösung in nicht weniger als 9,7 und nicht mehr
kohlensäurefreiem Wasser) als 10,3;
Salicylsäure nicht mehr als 0,1%.
E 230 Biphenyl (Diphenyl)
Aussehen weißes, kristallines Pulver;
Schmelzintervall 68,5-70,5 Grad C;
Gehalt nicht weniger als 99,8%;
Benzol nicht mehr als 10 mg/kg;
Aromatische Amine nicht mehr als 2 mg/kg, in Anilin
ausgedrückt;
Phenolische Derivate nicht mehr als 5 mg/kg, in Phenol
ausgedrückt;
Triphenyl und höhere nicht mehr als 0,2%;
phenolische Derivate
Polyzyklische aromatische fehlen;
Kohlenwasserstoffe
Probe mit Schwefelsäure die Mischung von 1 g Biphenyl und 5 ml
konzentrierter Schwefelsäure gibt
kalt keinerlei Färbung.
E 231 Orthophenylphenol
Aussehen weißes oder leicht gelbliches
kristallines Pulver;
Schmelzintervall 56-58 Grad C;
Gehalt 56-58 Grad C;
Biphenyläther nicht mehr als 0,3%;
p-Phenylphenol nicht mehr als 0,1%;
alpha-Naphtol nicht mehr als 0,01%;
Sulfatierte Aschen nicht mehr als 0,05%.
E 232 Natriumorthophenylphenolat
Aussehen weißes oder leicht gelbliches
kristallines Pulver;
Schmelzintervall des durch 56-58 Grad C nach Trocknen in einem
Ansäuern isolierten, nicht SchwefelsäureTrockner;
umkristallisierten
Orthophenylphenols
pH-Wert die 2%ige wäßrige Lösung muß einen pH-
Wert zwischen 11,1 und 11,8 aufweisen;
Gehalt nicht weniger als 95% C tief 12 H tief
9 ONa mal H tief 2 O;
Biphenyläther nicht mehr als 0,3%;
p-Phenylphenol nicht mehr als 0,1%;
alpha-Naphtol nicht mehr als 0,01%.
E 233 Thiabendazol (2-(4-Thiazolyl)-
Benzinmidazol)
Aussehen geruchloses weißes oder fast weißes
Pulver;
Schmelzintervall 296-303 Grad C;
Gehalt 98 bis 101% C tief 10 H tief 7 N tief 3
S auf das wasserfreie Erzeugnis
berechnet;
Sulfatierte Asche nicht mehr als 0,2%;
Wasser nicht mehr als 0,5% (Karl-Fischer);
1%
E bis 302 +- 2 nm: ca. 1230;
1 cm
UV-Absorption 1%
(0,0005% Gewicht/ E bis 258 +- 2 nm: ca. 200
Volumen in HCl 0,1 N) 1 cm
1%
E bis 243 +- 2 nm: ca. 620
1 cm
Absorption bei 241-245 nm
Verhältnis Verhältnis -------------------------
Absorption bei 300-034 nm
Verhältnis Absorption bei 256-260 nm
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Absorption bei 300-304 nm
Selen 10mg/kg.
E 236 Ameisensäure
Aussehen klare, farblose, stark ätzende
Flüssigkeit mit einem bezeichnenden
beißenden Geruch;
Gehalt nicht weniger als 98,0% CH tief 2 O
tief 2
Essigsäure nicht mehr als 0,5%
Sulfat nicht mehr als 40 mg/kg, ausgedrückt
als SO tief 4;
Sulfite 25 ml Ameisensäure mit 25 ml Wasser
verdünnen. 0,1 ml einer 0,1 N
Jodlösung zusetzen. Die Lösung muß
eine gut erkennbare gelbe Farbe
behalten;
Chloride nicht mehr als 50 mg/kg, ausgedrückt
als Cl;
Spezifisches Gewicht 1,216-1,220(20 Grad/20 Grad);
Nichtflüssige Bestandteile nicht mehr als 0,05%;
Aldehyde eine leichte 5%ige Alkalilösung darf
beim Erhitzen keinen starken oder
Brandgeruch entwickeln;
Formaldehyd nicht mehr als 0,1% des
Ameisensäuregehalts, Bestimmung mit
Chromotropsäure;
Oxalsäure nicht mehr als 0,5% des
Ameisensäuregehalts, bestimmt mit
Kalziumoxalat und ausgedrückt als
Oxalsäure.
E 237 Natriumformiat
Aussehen weißes, kristallines Pulver;
Gehalt nicht weniger als 98% NaCHO tief 2 nach
zweistündigem Trocknen bei
105 Grad C;
Flüchtige Bestandteile nicht mehr als 2%, Bestimmung durch
zweistündiges Trocknen bei
105 Grad C;
Säuregrad oder Alkalinität 0,1 N zur Neutralisation gegen
Phenolphthalein benötigen;
Aldehyde eine 5%ige Lösung darf beim Erhitzen
keinen starken oder Brandgeruch
entwickeln;
Formaldehyd nicht mehr als 0,1% des
Natriumformiatgehaltes, Bestimmung
mit Chromotropsäure;
Oxalsäure nicht mehr als 0,5% des
Natriumformiatgehalts, bestimmt mit
Kalziumoxalat und ausgedrückt als
Oxalsäure.
E 238 Calciumformiat
Aussehen weißes, kristallines Pulver;
Gehalt nach zweistündigem Trocknen bei
105 Grad C nicht weniger als 98%
CaC tief 2 H tief 2 O tief 2;
Flüchtige Bestandteile nicht mehr als 2%, Bestimmung durch
zweistündiges Trocknen bei
105 Grad C;
Wasserunlösliche Stoffe nicht mehr als 0,5%;
Säuregrad oder AIkalinität 1 g Calziumoxalat darf nicht mehr als
0,5 ml HCl 0,1 N oder NaOH 0,1
N zur Neutralisation gegen
Phenolphthalein benötigen;
Aldehyde eine 5%ige Lösung darf beim Erhitzen
keinen starken oder Brandgeruch
entwickeln;
Formaldehyd nicht mehr als 0,1% des
Calciumformiatgehalts, Bestimmung mit
Chromotropsäure;
Oxalsäure nicht mehr als 0,3% des
Calciumformiatgehalts, bestimmt mit
Calciumoxalat und ausgedrückt als
Oxalsäure.
E 239 Hexamethylentetramin
Aussehen farbloses oder weißes, kristallines
Pulver;
Gehalt nicht weniger als 99% C tief 6 H tief
12 H tief 4;
Trocknungsverlust nach zweistündigem Trocknen bei
105 Grad C im Vakuum über
Phosphorsäureanhydrid nicht mehr als
0,5%;
Sublimationspunkt rund 260 Grad C;
Sulfatierte Asche nicht mehr als 0,05%;
Sulfate nicht mehr als 0,005%, ausgedrückt als
SO tief 4;
Chloride nicht mehr als 0,005%, ausgedrückt als
Cl.
E 260 Essigsäure
Aussehen klare, farblose Flüssigkeit
Gehalt nicht weniger als 99,4%
Siedepunkt 118 Grad C unter 760 mm Hg
Nichtflüchtige Bestandteile nicht mehr als 0,005%
Ameisensäure, Formiate und nicht mehr als 0,2%, ausgedrückt als
andere oxidierbare Ameisensäure bestimmt durch Titration
Verunreinigungen mit Kaliumpermanganat
Die Angaben beziehen sich auf kristallisierbare Essigsäure
(Eisessig); für wässrige Lösungen müssen die Werte entsprechend dem
Gehalt der Lösungen an kristallisierbarer Essigsäure errechnet
werden.
E 261 Kaliumacetat
Aussehen farblose, zerfließliche, im Wasser
leicht lösliche Kristalle;
Gehalt nicht weniger als 99% nach dem Trocknen
bei 200 Grad C;
Ameisensäure, Formiate und nicht mehr als 0,2%, ausgedrückt als
andere oxydierbare Ameisensäure, bestimmut durch
Verunreinigungen Titration mit Kaliumpermanganat.
E 262 Natriumdiacetat
(auch mit einem leichten Überschuß an Essigsäure oder
Natriumacetat)
Aussehen farblose Kristalle oder weißes,
kristallines Pulver;
Wasserunlösliche die 10%ige wäßrige Lösung muß klar
Bestandteile sein;
Ameisensäure, Formiate und nicht mehr als 0,2%, ausgedrückt
andere oxydierbare als Ameisensäure, bestimmt durch
Verunreinigungen Titration mit Kaliumpermanganat.
Essigsäure, Natriumazetat nicht weniger als 99,7% insgesamt und
und Wasser nicht weniger als 40% Essigsäure
E 263 Calciumacetat
Aussehen weißes, kristallines Pulver;
Gehalt nicht weniger als 99% nach dem Trocknen
bei 200 Grad C;
Flüchtige Bestandteile nicht mehr als 10,5%, bestimmt durch
Trocknen bei 200 Grad C;
pH-Wert die 10%ige wäßrige Lösung muß einen pH-
Wert zwischen 7,0 und 9,0 aufweisen;
Ameisensäure, Formiate und nicht mehr als 0,2%, ausgedrückt
andere oxydierbare als Ameisensäure, bestimmt durch
Verunreinigungen Titration mit Kaliumpermanganat.
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*1) Kobaltchlorid TSC : Etwa 65 g Kobaltchlorid Co Cl tief 2 6H tief 2 O in einer Mischung von 25 ml Chlorwasserstoffsäure und 975 ml Wasser lösen, die ausreicht, um eine Gesamtmenge von 1 000 ml zu erhalten. Genau 5 ml dieser Lösung in einen Kolben mit 250 ml Jodlösung einfüllen, nacheinander 5 ml 3%iges Wasserstoffperoxyd und 15 ml einer 20%igen Natriumhydroxydlösung hinzugeben. 10 Minuten lang sieden, abkühlen lassen. 2 g Kaliumjodid und 20 ml Schwefelsäure hinzugeben. Nach völliger Auflösung des Niederschlags das freigewordene Jod mit Natriumthiosulfat 0,1 N in Gegenwart von Stärke ST *4) titrieren. Ein ml Natriumthiosulfat 0,1 N entspricht 23,80 mg CoCl tief 2 6H tief 2 O. Die endgültige Menge der Lösung durch Beimischung einer hinreichenden Menge der Mischung Chlorwasserstoffsäure und Wasser regulieren, um eine Lösung zu erhalten, die 59,5 mg CoCl tief 2 6H tief 2 O je ml enthält.
*2) Eisenchlorid TSC : Etwa 55 g Eisenchlorid in einer Mischung von 25 ml Chlorwasserstoffsäure und 975 ml Wasser lösen, die ausreicht, um eine Gesamtmenge von 1 000 ml zu erhalten. 10,0 ml dieser Lösung in einen Kolben mit 250 ml Jodlösung einfüllen und 15 ml Wasser und 3 g Kaliumjodid hinzugeben; die Mischung dann 15 Minuten stehen lassen. Mit 100 ml Wasser verdünnen und das freigewordene Jod dann mit Natriumthiosulfat 0,1 N in Gegenwart von Stärke ST *4) titrieren. Ein ml Natriumthiosulfat 0,1 N entspricht 27,03 mg FeCl tief 3 6H tief 2 O. Die endgültige Menge der Lösung durch Beimischung einer hinreichenden Menge der Mischung Chlorwasserstoffsäure und Wasser regulieren, um eine Lösung zu erhalten, die 45,0 mg FeCl tief 3 6H tief 2 O je ml enthält.
*3) Kupfersulfat TSC : Etwa 65 g Kupfersulfat CuSO tief 4 5H tief 2 O in einer Mischung von 25 ml Chlorwasserstoffsäure und 975 ml Wasser lösen, die ausreicht, um eine Gesamtmenge von 1 000 ml zu erhalten. 10,0 ml dieser Lösung in einen Kolben mit 250 ml Jodlösung einfüllen und 40 ml Wasser, 4 ml Essigsäure und 3 g Kaliumjodid hinzugeben. Das freigewordene Jod mit Natriumthiosulfat 0,1 N in Gegenwart von Stärke ST *4) titrieren. Ein ml Natriumthiosulfat 0,1 N entspricht 24,97 mg CuSO tief 4 5H tief 2 O. Die endgültige Menge der Lösung durch Beimischung einer hinreichenden Menge der Mischung Chlorwasserstoffsäure und Wasser regulieren, um eine Lösung zu erhalten, die 62,4 mg CuSO tief 4 5H tief 2 O je ml enthält.
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*4) Stärke ST : 0,5 g Stärke (Kartoffelstärke, Maisstärke oder lösliche Stärke) mit 5 ml Wasser zerreiben und dem erhaltenen Kleister bei fortwährendem Schütteln eine Wassermenge zusetzen, die ausreicht, um eine Gesamtmenge von 100 ml zu erhalten. Einige Minuten lang sieden lassen, dann abkühlen lassen und filtrieren. Die Stärke ST muß frisch sein.