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Anl. 13

Fassungen
ab 01.03.1995 — BGBl. Nr. 95/1995 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 13 heute01.03.1995 BGBl. Nr. 95/1995 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Kosmetik – Analysenverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 95 aus 1995,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 13

Inkrafttretensdatum

01.03.1995BGBl. Nr. 95/1995

Außerkrafttretensdatum

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Text

Anlage 13 BESTIMMUNG VON METHANOL IM VERHÄLTNIS ZU ÄTHANOL ODER PROPANOL-2

  1. Ziffer eins
    ANWENDUNGSBEREICH
    Diese Methode beschreibt die gaschromatographische Bestimmung von Methanol in allen kosmetischen Mitteln (einschließlich Aerosolen).
    Es können relative Mengen von 0 bis 10 % bestimmt werden.
  2. Ziffer 2
    DEFINITION
    Der Gehalt an Methanol, der mit dieser Methode bestimmt wird, ist in % (M/M) Methanol, bezogen auf Äthanol oder Propanol-2 anzugeben.
  3. Ziffer 3
    PRINZIP
    Die Bestimmung wird mit Gaschromatographie durchgeführt.
  4. Ziffer 4
    REAGENZIEN
    Es sind analysenreine Reagenzien zu verwenden.
  5. 4 Punkt eins
    Methanol
  6. 4 Punkt 2
    Äthanol absolutum
  7. 4 Punkt 3
    Propanol-2
  8. 4 Punkt 4
    Chloroform, durch Waschen mit Wasser von Alkoholen befreit
  9. Ziffer 5
    GERÄTE
  10. 5 Punkt eins
    Gaschromatograph mit Katharometer-Detektor (für Aerosol-Proben)
    Gaschromatograph mit Flammen-Ionisationsdetektor (für Nicht-Aerosol-Proben)
  11. 5 Punkt 2
    Meßkolben 100 ml
  12. 5 Punkt 3
    Pipetten 2 ml, 20 ml, 0 bis 1,0 ml
  13. 5 Punkt 4
    Injektionsspritzen 0 bis 100 l und 0 bis 5 l (nur für Aerosol-Proben): gasdichte Spezial-Kolbenspritze
  14. Ziffer 6
    DURCHFÜHRUNG
  15. 6 Punkt eins
    Vorbereitung der Proben
  16. 6 Punkt eins Punkt eins
    Aerosolprodukte werden gemäß Anlage 2 behandelt und anschließend gaschromatographisch nach 6.2.1 bestimmt.
  17. 6 Punkt eins Punkt 2
    Die gemäß Anlage 2 behandelten Nicht-Aerosolprodukte werden mit Wasser auf einen Gehalt von 1 bis 2 % Äthanol oder Propanol-2 verdünnt und dann gaschromatographisch gemäß den Bedingungen von 6.2.2 bestimmt.
  18. 6 Punkt 2
    Gaschromatographie
  19. 6 Punkt 2 Punkt eins
    Für Aerosolproben ist der Katharometer-Detektor zu verwenden.
  20. 6 Punkt 2 Punkt eins Punkt eins
    Als Säulenfüllung ist 10 % Hallcomid M 18 auf Chromosorb W AW 100–120 mesh zu verwenden.
  21. 6 Punkt 2 Punkt eins Punkt 2
    Die Auflösung R muß gleich oder besser als 1,5 sein.

r1 und r2

=

Retentionszeit von 2 Peaks in Minuten,

W1 und W2

=

Breite derselben Peaks bei halber Peakhöhe,

d'

=

Papiervorschub in mm/min.

  1. 6 Punkt 2 Punkt eins Punkt 3
    Die Auflösung kann beispielsweise unter folgenden Bedingungen erzielt werden:

Säulenmaterial:

rostfreier Stahl

Säulenlänge:

3,5 m

Säulendurchmesser:

3 mm

Katharometerstrom:

150 mA

Trägergas:

Helium

Druck:

2,5 bar

Strömung:

45 ml/Min

Temperatur

 

 

Injektor:

150 °C

 

Detektor:

150 °C

 

Säulenraum:

65 °C

  1. 6 Punkt 2 Punkt 2
    Für andere als Aerosolproben ist der Flammenionisationsdetektor zu verwenden.
  2. 6 Punkt 2 Punkt 2 Punkt eins
    Als Säulenfüllung ist Chromosorb 105 auf Porapak QS zu verwenden.
  3. 6 Punkt 2 Punkt 2 Punkt 2
    Die Auflösung R muß gleich oder besser als 1,5 sein.

r1 und r2

=

Retentionszeit von 2 Peaks in Minuten,

W1 und W2

=

Breite derselben Peaks bei halber Peakhöhe,

d'

=

Papiervorschub in mm/min.

  1. 6 Punkt 2 Punkt 2 Punkt 3
    Die Auflösung kann beispielsweise unter folgenden Bedingungen erzielt werden:

Säulenmaterial:

rostfreier Stahl

Säulenlänge:

2 m

Säulendurchmesser:

3 mm

Elektrometerempfindlichkeit:

8 x 10–10 A

Trägergas:

Stickstoff

Druck:

2,1 bar

Strömung:

40 ml/min

Brenngas:

Wasserstoff

Strömung:

20 ml/min

Temperatur

 

 

Injektor:

150 °C

 

Detektor:

230 °C

 

Ofenraum:

120–130 °C

  1. Ziffer 7
    EICHDIAGRAMM
  2. 7 Punkt eins
    Für die gaschromatographischen Bedingungen nach 6.2.1 (Hallcomid-M-18-Säule) sind folgende Standardmischungen zu verwenden. Diese Mischungen sind durch Messungen mit Pipetten herzustellen. Die genaue Menge wird durch sofortiges Wiegen nach jedem Zusatz festgestellt.

Relative, Konzentration, %

Methanol, ml

Äthanol ml, (oder, Propanol-2)

Zusatz von Chloroform bis, zu einem Volumen von

2,5 % ungefähr

0,5

20

100 ml

5,0 % ungefähr

1,0

20

100 ml

7,5 % ungefähr

1,5

20

100 ml

10,0 % ungefähr

2,0

20

100 ml

2 bis 3 l n GC injizieren gemäß Bedingungen nach 6.2.1. Berechne das Peakflächenverhältnis (Methanol/Äthanol) oder (Methanol/Propanol-2) jeder Mischung und trage es in das Eichdiagramm ein.
  1. Ziffer römisch zehn –, A, c, h, s, e, :
    % Methanol im Verhältnis zu Äthanol oder Propanol-2;
  2. Y–Achse:
    Peakflächenverhältnis (Methanol/Äthanol) oder (Methanol/Propanol-2).
  1. 7 Punkt 2
    Für die GC-Bedingungen nach 6.2.2 (Porapak QS oder Chromosorb 105) sind folgende Standardmischungen zu verwenden. Diese Mischungen sind durch Messungen mit einer Injektionsspritze und Pipette herzustellen. Die genaue Menge wird durch sofortiges Wiegen nach jedem Zusatz eingestellt.

Relative, Konzentration, %

Methanol, ris-attachment://image003.pngl

Äthanol ml, (oder, Propanol-2)

Zusatz von Wasser, bis zu einem, Volumen von

2,5 % ungefähr

50

2

100 ml

5,0 % ungefähr

100

2

100 ml

7,5 % ungefähr

150

2

100 ml

10,0 % ungefähr

200

2

100 ml

2 bis 3 l gemäß Bedingungen nach 6.2.2 injizieren. Peakflächenverhältnis (Methanol/Äthanol) oder (Methanol/Propanol-2) jeder Mischung berechnen. In Eichdiagramm eintragen:
  1. Ziffer römisch zehn –, A, c, h, s, e, :
    % Methanol im Verhältnis zu Äthanol oder Propanol-2;
  2. Y–Achse:
    Peakflächenverhältnis (Methanol/Äthanol) oder (Methanol/Propanol-2).
  1. 7 Punkt 3
    Die Eichkurve muß eine Gerade sein.
  2. Ziffer 8
    WIEDERHOLBARKEIT (1)
    Bei einem Gehalt an Methanol oder Propanol-2 von 5 % bezogen auf Äthanol darf der Unterschied zwischen Doppelbestimmungen 0,25% nicht überschreiten.

_____________

(1) Siehe Norm ISO 5725.

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2017

Gesetzesnummer

10010899

Dokumentnummer

NOR12138657

Alte Dokumentnummer

N8199547964J