Rechtstracker.at

Anl. 24

Fassungen
ab 01.03.1995 — BGBl. Nr. 95/1995 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 24 heute01.03.1995 BGBl. Nr. 95/1995 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Kosmetik – Analysenverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 95 aus 1995,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 24

Inkrafttretensdatum

01.03.1995BGBl. Nr. 95/1995

Außerkrafttretensdatum

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Text

Anlage 24 NACHWEIS UND QUANTITATIVE BESTIMMUNG VON GLYCERIN-1-(4-AMINOBENZOAT) A. IDENTIFIZIERUNG

  1. Ziffer eins
    ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH
    Dieses Verfahren dient zum Nachweis des Glycerin-1-(4-Aminobenzoats) oder Monoglycerinesters der 4-Aminobenzoesäure. Es gestattet ebenfalls den Nachweis des gegebenenfalls als Verunreinigung vorhandenen Ethylesters der 4-Aminobenzoesäure.
  2. Ziffer 2
    PRINZIP
    Die Identifizierung erfolgt durch Dünnschichtchromatographie auf Kieselgelplatten mit Fluoreszenzindikator und Nachweis der primären Aminfunktion durch Bildung eines Diazofarbstoffes auf der Platte.
  3. Ziffer 3
    REAGENZIEN
    Alle Reagenzien müssen analysenrein sein.
  4. 3 Punkt eins
    Lösungsmittelgemisch: Cyclohexan – Isopropanol – stabilisiertes Dichlormethan: 48 – 64 – 9 (v/v/v)
  5. 3 Punkt 2
    Fließmittelgemisch: Petrolether (40 – 60 °C) – Benzol – Aceton – Ammoniak (mindestens 25 % NH3): 35 – 35 – 35 – 1 (v/v/v/v)
  6. 3 Punkt 3
    Sprühmittel:
    Lösung a): Natriumnitrit: 1,0 g in 100 ml 1 M HCl (kurz vor Gebrauch zuzubereiten)
    Lösung b): 2-Naphthol: 0,2 g in 100 ml 1 M KOH
  7. 3 Punkt 4
    Standardlösungen: Monoglycerinester der 4-Aminobenzoesäure: 0,05 g in 100 ml Lösungsmittelgemisch (3.1)
    Ethylester der 4-Aminobenzoesäure: 0,05 g in 100 ml Lösungsmittelgemisch (3.1)
  8. 3 Punkt 5
    DC-Fertigplatten Kieselgel 60 F 254, Schichtdicke 0,25 mm. 20 cm x 20 cm oder gleichwertiges
  9. Ziffer 4
    GERÄTE
  10. 4 Punkt eins
    Übliches Chromatographiegerät
  11. 4 Punkt 2
    Ultraschallbad
  12. 4 Punkt 3
    Millipore-Filter FH, 0,5 m oder gleichwertiges
  13. Ziffer 5
    ARBEITSWEISE
  14. 5 Punkt eins
    Probenvorbereitung
    1,5 g des zu analysierenden Stoffes in ein verschließbares graduiertes 10-ml-Gefäß einwägen und mit dem Lösungsmittelgemisch (3.1) auf 10 ml auffüllen. Gefäß verschließen und eine Stunde lang bei Zimmertemperatur ins Ultraschallbad stellen. Durch ein Millipore-Filter (4.3) filtrieren. Filtrat für die Chromatographie verwenden.
  15. 5 Punkt 2
    Dünnschichtchromatographie
    10 l des Filtrats (5.1) und je 10 l der Standardlösungen (3.4) auf eine DC-Platte (3.5) auftragen. Chromatogramm in einem zuvor mit dem Fließmittelgemisch (3.2) gesättigten Gefäß 15 cm entwickeln. Die Platte bei Zimmertemperatur unter dem Abzug trocknen lassen.
  16. 5 Punkt 3
    Nachweis
  17. 5 Punkt 3 Punkt eins
    Platte unter UV-Licht (254 nm) betrachten.
  18. 5 Punkt 3 Punkt 2
    Die völlig trockene Platte mit Sprühmittel 3.3 Buchstabe a) besprühen. Bei Zimmertemperatur 1 Minute trocknen lassen und sofort danach Sprühmittel 3.3 Buchstabe b) sprühen. Platte im Trockenschrank bei 60 °C trocknen lassen. Die Flecken färben sich orange.
    Monoglycerinester der 4-Aminobenzoesäure: Rf ca. 0,07 Ethylester der 4-Aminobenzoesäure: Rf ca. 0,55

B. QUANTITATIVE BESTIMMUNG

  1. Ziffer eins
    ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH
    Dieses Verfahren dient zur Bestimmung des Monoglycerinesters der 4-Aminobenzoesäure. Diese Methode gestattet ebenfalls die Bestimmung des Ethylesters der 4-Aminobenzoesäure.
    Sie eignet sich zur Bestimmung von höchstens 5 % (m/m) Monoglycerinester der 4-Aminobenzoesäure und 1 % (m/m) Ethylester der 4-Aminobenzoesäure.
  2. Ziffer 2
    DEFINITION
    Der nach diesem Verfahren bestimmte Gehalt an Monoglycerinester und Ethylester der 4-Aminobenzoesäure wird als Massenprozent (% m/m) dargestellt.
  3. Ziffer 3
    PRINZIP
    Nach geeigneter Vorbehandlung des zu analysierenden Produktes wird die Bestimmung mit Hochdruckflüssigkeitschromatographie (HPLC) durchgeführt.
  4. Ziffer 4
    REAGENZIEN
    Alle Reagenzien müssen analysenrein bzw. für HPLC geeignet sein.
  5. 4 Punkt eins
    Methanol
  6. 4 Punkt 2
    Kaliumdihydrogenorthophosphat KH2PO4
  7. 4 Punkt 3
    Zink-di(acetat) Zn (CH3COO)2H2O
  8. 4 Punkt 4
    Essigsäure,

              (d = 1,05).

  1. 4 Punkt 5
    Kaliumferrocyanid K4[Fe(CN6]3H2O
  2. 4 Punkt 6
    Ethylester der 4-Hydroxybenzoesäure
  3. 4 Punkt 7
    Monoglycerinester der 4-Aminobenzoesäure
  4. 4 Punkt 8
    Ethylester der 4-Aminobenzoesäure (Benzocain)
  5. 4 Punkt 9
    Pufferlösung 0,02 M: 2,72 g Kaliumdihydrogenorthophosphat (4.2) in 1 l destilliertem Wasser lösen
  6. 4 Punkt 10
    Fließmittel: Pufferlösung (4.9) – Methanol (4.1) 61 – 39 (v/v)
    Die Zusammensetzung dieses Fließmittels kann verändert werden, um einen Auflösungsfaktor R ≥ 1,5 zu erhalten.

R1 und R2

=

Retentionszeiten von 2 Peaks in min

W1 und W2

=

Breite derselben Peaks bei halber Höhe in mm

d'

=

Papiervorschub in mm/min

  1. 4 Punkt 11
    Stammlösung für Monoglycerinester der 4-Aminobenzoesäure: ungefähr 40 mg Monoglycerinester der 4-Aminobenzoesäure in einen Meßkolben von 100 ml genau einwiegen und in 40 ml Methanol (4.1) lösen. Mit Pufferlösung (4.9) auffüllen und mischen.
  2. 4 Punkt 12
    Stammlösung für Ethylester der 4-Aminobenzoesäure: ungefähr 40 mg Ethylester der 4-Aminobenzoesäure in einen Meßkolben von 100 ml genau einwiegen und in 40 ml Methanol (4.1) lösen. Mit Pufferlösung (4.9) auffüllen und mischen.
  3. 4 Punkt 13
    Interne Standardlösung: 50 mg (q mg) Ethylester der 4-Hydroxybenzoesäure (4.6) auf 0,5 mg genau in einen 100-ml-Meßkolben einwägen und in 40 ml Methanol (4.1) lösen. Mit Pufferlösung (4.9) auffüllen und mischen.
  4. 4 Punkt 14
    Standardlösungen: Durch Lösen in 100 ml Fließmittel (4.10) vier Standardlösungen gemäß nachstehender Tabelle zubereiten:

Standard-, lösung

Monoglycerinester der, 4-Aminobenzoesäure

Ethylester der, 4-Aminobenzoesäure

Ethylester der, 4-Hydroxybenzoesäure

ml (4.11)

g/ml (*)

ml (4.12)

g/ml (*)

ml (4.13)

g/ml (*)

römisch eins

2

8

2

8

10

50

römisch zwei

4

16

3

12

10

50

römisch drei

6

24

4

16

10

50

römisch vier

10

40

5

20

10

50

  1. Absatz *,
    Diese Werte sind richtungsweisend und entsprechen den genau gewogenen Lösungen 4.11, 4.12 und 4.13.

NB.: Diese Lösungen können auf verschiedene Weise erreicht werden.

  1. 4 Punkt 15
    Carrez-I-Lösung: 26,5 g Kaliumferrocyanid (4.5) in Wasser lösen und auf 250 ml auffüllen.
  2. 4 Punkt 16
    Carrez-II-Lösung: 54,9 g Zink-di(acetat) (4.3) und 7,5 ml Essigsäure (4.4) in Wasser lösen und auf 250 ml auffüllen.
  3. 4 Punkt 17
    Lichrosorb RP 18, 5 m oder gleichwertiges Erzeugnis.
  4. Ziffer 5
    GERÄTE
  5. 5 Punkt eins
    Übliches Laborgerät
  6. 5 Punkt 2
    Flüssigchromatograph mit UV-Detektor mit variabler Wellenlänge und Säulenthermostat (45 °C)
  7. 5 Punkt 3
    Edelstahlsäule

Länge:

25 cm

Innendurchmesser:

4,6 mm

Säulenfüllung:

Lichrosorb RP 18 (4.17)

  1. 5 Punkt 4
    Ultraschallbad
  2. Ziffer 6
    VERFAHREN
  3. 6 Punkt eins
    Probenvorbereitung
  4. 6 Punkt eins Punkt eins
    Ungefähr 1 g (p g) der Probe in ein Becherglas von 100 ml genau einwiegen und 10 ml Methanol (4.1) hinzufügen.
  5. 6 Punkt eins Punkt 2
    Becherglas 20 Minuten in das Ultraschallbad (5.4) stellen und eine Suspension erzeugen. Diese Suspension mit höchstens 75 ml Fließmittel (4.10) quantitativ in einen Meßkolben von 100 ml umgießen. Nacheinander 1 ml Carrez-I-Lösung (4.15) und 1 ml Carrez-II-Lösung (4.16) hinzufügen und nach jeder Hinzugabe mischen.
    Mit Fließmittel (4.10) auffüllen, nochmals mischen und durch ein Faltenfilter filtrieren.
  6. 6 Punkt eins Punkt 3
    Mit einer Pipette 3,0 ml des nach 6.1.2 erhaltenen Filtrats und 5,0 ml interne Standardlösung (4.13) in einen Meßkolben von 50 ml geben. Mit Fließmittel (4.10) auffüllen und mischen. Die so erhaltene Probelösung für die in 6.2 beschriebene chromatographische Analyse benutzen.
  7. 6 Punkt 2
    Chromatographie
  8. 6 Punkt 2 Punkt eins
    Säulendurchfluß des Fließmittelgemischs (4.10) auf 1,2 ml/min einstellen und die Säulentemperatur auf 45 °C bringen.
  9. 6 Punkt 2 Punkt 2
    Detektor (5.2) auf 274 nm einstellen.
  10. 6 Punkt 2 Punkt 3
    20 l Probelösung (6.1.3) einspritzen und die Peakflächen messen.
  11. 6 Punkt 3
    Eichkurven
  12. 6 Punkt 3 Punkt eins
    Von jeder der in 4.14 definierten Standardlösungen 20 l nach 6.2.3 einspritzen und Peakflächen messen.
  13. 6 Punkt 3 Punkt 2
    Für jede Konzentration ist das Verhältnis zwischen der Peakfläche des Monoglycerinesters der 4-Aminobenzoesäure und der Peakfläche des internen Standards zu berechnen. Zeichne die Eichkurve, indem diese Peakflächen-Verhältnisse auf der Ordinate und die entsprechenden Massenverhältnisse auf der Abszisse aufgetragen werden.
  14. 6 Punkt 3 Punkt 3
    Entsprechend ist für den Ethylester der 4-Aminobenzoesäure zu verfahren.
  15. Ziffer 7
    BERECHNUNG
  16. 7 Punkt eins
    Für die in 6.2.3 erhaltenen Peakflächen-Verhältnisse können auf den nach 6.3 erhaltenen Eichkurven die entsprechenden Massenverhältnisse RP 1 und RP 2 abgelesen werden:

RP 1 =

Massenverhältnis Monoglycerinester der 4-Aminobenzoesäure/Ethylester der 4-Hydroxybenzoesäure

RP 2 =

Massenverhältnis Ethylester der 4-Aminobenzoesäure/Ethylester der 4-Hydroxybenzoesäure

  1. 7 Punkt 2
    Anhand dieser Massenverhältnisse berechnet man den Gehalt an Monoglycerinester der 4-Aminobenzoesäure und Ethylester der 4-Aminobenzoesäure als Massenprozent (% m/m) nach folgenden Formeln:

              % (m/m) Monoglycerinester der 4-Aminobenzoesäure =

              % (m/m) Ethylester der 4-Aminobenzoesäure =

q =

nach 4.13 eingewogene Menge Ethylester der 4-Hydroxybenzoesäure (interner Standard) in mg

p =

nach 6.1.1 eingewogene Probemenge in g

  1. Ziffer 8
    WIEDERHOLBARKEIT (1)
  2. 8 Punkt eins
    Bei einem Gehalt an Monoglycerinester der 4-Aminobenzoesäure von 5 % (m/m) darf der Unterschied zwischen den Ergebnissen von zwei Parallelbestimmungen an der gleichen Probe 0,25 % nicht überschreiten.
  3. 8 Punkt 2
    Bei einem Gehalt an Ethylester der 4-Aminobenzoesäure von 1 % (m/m) darf der Unterschied zwischen den Ergebnissen von zwei Parallelbestimmungen an der gleichen Probe 0,10 % nicht überschreiten.
  4. Ziffer 9
    ANMERKUNGEN
  5. 9 Punkt eins
    Vor der eigentlichen Analyse vergewissere man sich, daß die Probe keine Verbindungen enthält, deren Peak auf dem Chromatogramm mit demjenigen des internen Standards zusammenfällt.
  6. 9 Punkt 2
    Um sicher zu sein, daß keine weiteren Interferenzen vorhanden sind, ist die Bestimmung zu wiederholen, wobei das Verhältnis des Methanol in der mobilen Phase um 10 % verändert werden kann.

___________

(1) Nach der Norm ISO 5725.

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2017

Gesetzesnummer

10010899

Dokumentnummer

NOR12138668

Alte Dokumentnummer

N8199547975J