Norm Verordnung über ökologische Mindestkriterien für die Gewährung von ausschließlich national finanzierten betrieblichen Förderungsmaßnahmen× ▾ ‹›Gliederung Verordnung über ökologische Mindestkriterien für die Gewährung von ausschließlich national finanzierten betrieblichen Förderungsmaßnahmen Fassungen (Gesetz) ab 01.01.1996 — BGBl. Nr. 859/1995 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.01.199631.12.2018 BGBl. Nr. 859/1995 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.1996 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3§ 4AnlagenAnl. 1Regeln der guten fachlichen Praxis