Rechtstracker.at

§ 11

Fassungen
24.07.1999 bis 01.04.2011
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 1124.07.199901.04.2011 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 111/2011
§ 1128.03.199723.07.1999 BGBl. II Nr. 88/1997 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Weingesetz-Bezeichnungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 88 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 111 aus 2011,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 11

Inkrafttretensdatum

24.07.1999

Außerkrafttretensdatum

01.04.2011aufgehoben durch BGBl. II Nr. 111/2011

Index

80/03 Weinrecht

Text

Code bei Angabe eines Vermarktungsteilnehmers

Paragraph 11,

  1. Absatz eins,Nach Maßgabe der Absatz 2 bis 4 kann ein Code verwendet werden, wenn der Name oder der Firmenname einer anderen Person, die an der Vermarktung des Erzeugnisses beteiligt ist (Vermarktungsteilnehmer), sowie die Gemeinde oder der Ortsteil, in der oder in dem sie ihren Hauptsitz hat, in der Etikettierung angegeben werden.
  2. Absatz 2,Bei Erzeugnissen - ausgenommen Schaumwein und Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure - kann anstelle des Abfüllers, des Hauptsitzes oder gegebenenfalls des Abfüllorts als Code die Betriebsnummer und die Postleitzahl angegeben werden.
  3. Absatz 3,Bei eingeführten Erzeugnissen - ausgenommen Schaumwein und Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure -, die im Inland in Behältnisse mit einem Nennvolumen bis zu 60 Litern abgefüllt worden sind, kann anstelle des Abfüllers, des Hauptsitzes und gegebenenfalls des Abfüllorts als Code die Betriebsnummer und die Postleitzahl angegeben werden.
  4. Absatz 4,Bei Schaumwein oder Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure ist anstelle des Herstellers und des Hauptsitzes als Code die Betriebsnummer und die Postleitzahl anzugeben, wenn Begriffe wie „Vertrieb“, „Verkauf durch ...“, „Hausmarke“, „Sonderabfüllung“ oder andere gleichwertige Begriffe nicht angegeben werden.

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2011

Gesetzesnummer

10011067

Dokumentnummer

NOR12143967

Alte Dokumentnummer

N8199961715L