Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kondensmilch- und Milchpulverarten
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 129/1997 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 45/2004Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 129 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 45 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
Bezeichnung und Beschreibung
§ 6. Ungezuckerte Kondensmilcharten gem. § 2 Z 1 lit. a haben je nach ihrer Sachbezeichnung folgenden Anforderungen zu entsprechen: Paragraph 6, Ungezuckerte Kondensmilcharten gem. Paragraph 2, Ziffer eins, Litera a, haben je nach ihrer Sachbezeichnung folgenden Anforderungen zu entsprechen:
Kondensmilch, ungezuckerte Kondensmilch oder kondensierte Vollmilch
ist die eingedickte Milch mit einem Gehalt an Fett von mindestens 7,5% und an gesamter Milchtrockenmasse von mindestens 25%;
Kondensmagermilch, ungezuckerte Kondensmagermilch, kondensierte Magermilch oder ungezuckerte kondensierte Magermilch
ist die eingedickte Milch mit einem Gehalt an Fett von höchstens 1% und an gesamter Milchtrockenmasse von mindestens 20%;
teilentrahmte Kondensmilch oder ungezuckerte teilentrahmte Kondensmilch
ist die eingedickte Milch mit einem Gehalt an Fett von mehr als 1 und weniger als 7,5% und an gesamter Milchtrockenmasse von mehr als 20%, wobei ausschließlich teilentrahmte Kondensmilch oder ungezuckerte teilentrahmte Kondensmilch mit einem Gehalt an Fett von 4 bis 4,5% und an gesamter Milchtrockenmasse von mindestens 24% unter dieser Bezeichnung im Einzelhandel verkauft werden darf;
Kondensmilch mit hohem Fettgehalt, ungezuckerte Kondensmilch mit hohem Fettgehalt, kondensiertes Kaffeeobers oder kondensierte Kaffeesahne
ist die eingedickte Milch mit einem Fettgehalt von mindestens 15% und einem Anteil an gesamter Milchtrockenmasse von mindestens 26,5%;
Die unter Z 1 genannten Erzeugnisse sind zum Zwecke der Haltbarmachung zu sterilisieren.Die unter Ziffer eins, genannten Erzeugnisse sind zum Zwecke der Haltbarmachung zu sterilisieren.
Dokumentnummer
NOR12141751
Alte Dokumentnummer
N8199762395J