Norm Übereinkommens mit Griechenland über die meistbegünstigte Behandlung der beiderseitigen Schiffahrt× ▾ ‹›Gliederung Übereinkommens mit Griechenland über die meistbegünstigte Behandlung der beiderseitigen Schiffahrt Fassungen (Gesetz) ab 17.06.1934 — BGBl. II Nr. 58/1934 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute17.06.1934 BGBl. II Nr. 58/1934 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 17.06.1934 Art. 1