Norm Übereinkommens mit Griechenland über die meistbegünstigte Behandlung der beiderseitigen Schiffahrt× ▾ ‹›Gliederung Übereinkommens mit Griechenland über die meistbegünstigte Behandlung der beiderseitigen Schiffahrt Fassungen (Gesetz) ab 17.06.1934 — BGBl. II Nr. 58/1934 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute17.06.1934 BGBl. II Nr. 58/1934 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Änderungen Letzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Skala Kurzfristig Langfristig zuletzt geändert:über 10 Jahre5–10 Jahre2–5 Jahre1–2 Jahreunter 1 Jahr Art. 1