Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Maß- und Eichgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 152/1950 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 66/2021Bundesgesetzblatt Nr. 152 aus 1950, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 66 aus 2021,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 13Paragraph 13
Index
95/02 Maß- und Eichrecht
Text
3. Meßgeräte im Sicherheitswesen und im Verkehrswesen
§ 13.Paragraph 13,
(1)Absatz eins,Der Eichpflicht unterliegen die nachstehend genannten Meßgeräte, wenn ihre Verwendung auf Grund geltender Rechtsvorschriften oder im Zusammenhang damit ergangener behördlicher Verfügungen vorgeschrieben ist:
(Anm.: Z 1 und 2 aufgehoben durch Z 15, BGBl. I Nr. 72/2017)Anmerkung, Ziffer eins und 2 aufgehoben durch Ziffer 15,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 72 aus 2017,)
Dosimeter für ionisierende Strahlung, und zwar Photonenstrahlung, sofern sie nicht der meßtechnischen Kontrolle gemäß § 12b unterliegen undDosimeter für ionisierende Strahlung, und zwar Photonenstrahlung, sofern sie nicht der meßtechnischen Kontrolle gemäß Paragraph 12 b, unterliegen und
Meßgeräte zur Bestimmung der Aktivität von Radionukliden.
(2)Absatz 2,Der Eichpflicht unterliegen die nachstehend genannten Messgeräte, wenn sie bei Kontrollen durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht verwendet oder bereitgehalten werden:
Messgeräte zur Bestimmung von Achs- und Radlasten,
Meßgeräte zur Bestimmung der Geschwindigkeit,
(Anm.: Z 3 aufgehoben durch Z 17, BGBl. I Nr. 72/2017)Anmerkung, Ziffer 3, aufgehoben durch Ziffer 17,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 72 aus 2017,)
Meßgeräte zur Bestimmung von Kennwerten des Schalls einschließlich der zugehörigen Prüfeinrichtungen,
(Anm.: Z 5 aufgehoben durch Z 17, BGBl. I Nr. 72/2017)Anmerkung, Ziffer 5, aufgehoben durch Ziffer 17,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 72 aus 2017,) Dosimeter für ionisierende Strahlung und zwar Photonenstrahlung, sofern sie nicht der meßtechnischen Kontrolle gemäß § 12b unterliegen,Dosimeter für ionisierende Strahlung und zwar Photonenstrahlung, sofern sie nicht der meßtechnischen Kontrolle gemäß Paragraph 12 b, unterliegen,
Meßgeräte zur Bestimmung der Aktivität von Radionukliden,
Meßgeräte zur Bestimmung des Gehaltes von Alkohol in der Atemluft.
(3)Absatz 3,Reifendruckmessgeräte müssen geeicht sein, wenn sie in Tankstellen, bei der gewerbsmäßigen Wartung oder Reparatur von Reifen oder im Reifenhandel verwendet oder bereitgehalten werden oder wenn auf Grund geltender Rechtsvorschriften oder im Zusammenhang damit ergangener behördlicher Verfügungen die Verwendung von geeichten Reifendruckmessgeräten vorgeschrieben ist.
(4)Absatz 4,Der Eichpflicht unterliegen die Messgeräte nach § 8 Abs. 1 Z 11 und 12 auch dann, wenn sie auf Grund des § 10 der Interventionsverordnung 2020, BGBl. II Nr. 343/2020 verwendet oder bereitgehalten werden.Der Eichpflicht unterliegen die Messgeräte nach Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer 11 und 12 auch dann, wenn sie auf Grund des Paragraph 10, der Interventionsverordnung 2020, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 343 aus 2020, verwendet oder bereitgehalten werden.
Schlagworte
Achsmesser, Sterilisationsgerät
Zuletzt aktualisiert am
14.04.2021
Dokumentnummer
NOR40232131