Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Personen- und Güterverkehr auf der Straße
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 223/1961Bundesgesetzblatt Nr. 223 aus 1961,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 14Artikel 14
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Text
Artikel 14
Mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens tritt das am 18. Jänner 1955 von den beiden Regierungen geschlossene Abkommen über die Einrichtung und den Betrieb zwischenstaatlicher Fremdenverkehrslinien mit Kraftfahrzeugen außer Kraft.
Die auf Grund des in Abs. 1 dieses Artikels außer Kraft gesetzten Abkommens rechtskräftig erteilten Konzessionen und Genehmigungen bleiben nach Maßgabe ihrer zeitlichen Begrenzung weiterhin in Geltung.Die auf Grund des in Absatz eins, dieses Artikels außer Kraft gesetzten Abkommens rechtskräftig erteilten Konzessionen und Genehmigungen bleiben nach Maßgabe ihrer zeitlichen Begrenzung weiterhin in Geltung.
Zuletzt aktualisiert am
10.10.2022
Dokumentnummer
NOR12146768
Alte Dokumentnummer
N9196141954L