Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Tschechische R)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 319/1962Bundesgesetzblatt Nr. 319 aus 1962,
Typ
Vertrag – Tschechische R
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
01.01.1993
Unterzeichnungsdatum
01.03.1962
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über den Luftverkehr
StF: BGBl. Nr. 319/1962
Sprachen
Deutsch, Tschechisch
Ratifikationstext
Das vorliegende Abkommen samt Anhang ist nach Durchführung des in seinem Artikel 20 vorgesehenen Notenwechsels am 7. Juni 1962 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik haben, von dem Wunsch geleitet, zum Zweck der Förderung des beiderseitigen Luftverkehrs und der Errichtung von Fluglinien zwischen den Gebieten beider Staaten und darüber hinaus ein Abkommen abzuschließen, folgendes vereinbart:
Beachte
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 123/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 123 aus 1997, kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Für Slowakei vgl. BGBl. III Nr. 59/1999.Für Slowakei vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 59 aus 1999,.
Anmerkung
Erfassungsstichtag: 1.6.1999
Zuletzt aktualisiert am
13.05.2020
Dokumentnummer
NOR11011626
alte Dokumentnummer
N9196247458L