Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Australien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 152/1967Bundesgesetzblatt Nr. 152 aus 1967,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 15Artikel 15
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Artikel 15. Inkrafttreten
Dieses Abkommen tritt zum Zeitpunkt seiner Unterzeichnung in Kraft.
ZU URKUND DESSEN haben die von ihren Regierungen hiezu gehörig bevollmächtigten Unterfertigten dieses Abkommen unterzeichnet.
Geschehen zu Wien, am 22. März im Jahre eintausendneunhundertsiebenundsechzig in zweifacher Ausfertigung in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise verbindlich sind.
Zuletzt aktualisiert am
11.03.2016
Dokumentnummer
NOR12147401
Alte Dokumentnummer
N9196742404L