Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Straßengüterverkehr (Vereinigtes Königreich)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 43/1976Bundesgesetzblatt Nr. 43 aus 1976,
Typ
Vertrag – Vereinigtes Königreich
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 10Artikel 10
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Text
ARTIKEL 10
Durchführung und Überprüfung
(1)Absatz eins,Vertreter der zuständigen Behörden werden gemeinsam verwaltungstechnische Maßnahmen zur Durchführung dieser Vereinbarung absprechen. Solche Maßnahmen können einvernehmlich geändert werden, um den jeweiligen Erfordernissen des Straßengüterverkehrs zu entsprechen.
(2)Absatz 2,Auf Antrag einer der beiden zuständigen Behörden werden deren Vertreter zu einem für beide Seiten annehmbaren Zeitpunkt zusammentreten, um die Wirksamkeit dieser Vereinbarung zu prüfen.
Zuletzt aktualisiert am
18.04.2025
Dokumentnummer
NOR12148431
Alte Dokumentnummer
N9197642057L