Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 133 Theninger Straße im Bereich der Gemeinde Hörsching× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 133 Theninger Straße im Bereich der Gemeinde Hörsching Fassungen (Gesetz) ab 04.02.1988 — BGBl. Nr. 73/1988 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 04.02.198831.12.2018 BGBl. Nr. 73/1988 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 04.02.1988 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1