Das RIS führt für diesen Tag 2 Dokumente zu Anl. 5.
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Wasserstraßen-Verkehrsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 140/1990 aufgehoben durch BGBl. Nr. 265/1993Bundesgesetzblatt Nr. 140 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 265 aus 1993,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 5Anlage 5
Index
94/01 Schiffsverkehr
Text
Anlage 5
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Explosivstoffe,
bei deren Beförderung die Fahrzeuge bei Nacht die Bezeichnung nach §§ 3.15 und 3.22, bei Tag die Bezeichnung nach §§ 3.33 undbei deren Beförderung die Fahrzeuge bei Nacht die Bezeichnung nach Paragraphen 3 Punkt 15 und 3 Punkt 22, bei Tag die Bezeichnung nach Paragraphen 3 Punkt 33, und
3.38 führen müssen.
Explosive Stoffe und Gegenstände,
wenn ihr Bruttogewicht insgesamt 5 kg übersteigt;
Mit explosiven Stoffen geladene Gegenstände,
wenn ihr Bruttogewicht insgesamt 15 kg übersteigt; bei Beförderung von Patronenhülsen mit Zündvorrichtung und von Patronen für Handfeuerwaffen jedoch nur, wenn ihr Bruttogewicht insgesamt 100 kg übersteigt;
Zündwaren, Feuerwerkskörper und ähnliche Güter mit Ausnahme von Sicherheitszündhölzern,
wenn ihr Bruttogewicht insgesamt 15 kg übersteigt; bei Beförderung von Schwarzpulver-Zündschnüren mit langsamer Verbrennung jedoch nur, wenn ihr Bruttogewicht insgesamt 100 kg übersteigt;
4. Bei gemeinsamer Beförderung verschiedener in Z 1 bis 3
genannter Güter,
wenn p 1 / P 1 + p 2 / P 2 + . . . . . p n / P n größer 1, wobei
p 1, p 2 . . . . p n das Bruttogewicht der einzelnen Güter,
P 1, P 2 . . . . P n das in Z 1 bis 3 angegebene Höchstgewicht
bedeutet;
Ammoniak, verflüssigt oder unter Druck gelöst, wenn es in Tankschiffen befördert wird.
Dokumentnummer
NOR12152286
Alte Dokumentnummer
N9199011134J
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Wasserstraßen-Verkehrsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 140/1990 aufgehoben durch BGBl. Nr. 265/1993Bundesgesetzblatt Nr. 140 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 265 aus 1993,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 5Anlage 5
Index
94/01 Schiffsverkehr
Text
Anhang 5
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DIENSTABZEICHEN FÜR HAFENMEISTER
(Anm.: Das Abzeichen ist nicht darstellbar.) Anmerkung, Das Abzeichen ist nicht darstellbar.)
Dokumentnummer
NOR12152294
Alte Dokumentnummer
N9199011142J