Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Algerien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 637/1991Bundesgesetzblatt Nr. 637 aus 1991,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 16Artikel 16
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Artikel 16
Inkrafttreten
Das vorliegene (Anm.: richtig: vorliegende) Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, nachdem die beiden Vertragsparteien einander durch diplomatischen Notenwechsel die Durchführung der auf Grund ihrer innerstaatlichen Gesetze jeweils erforderlichen Formalitäten bekanntgegeben haben.Das vorliegene Anmerkung, richtig: vorliegende) Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, nachdem die beiden Vertragsparteien einander durch diplomatischen Notenwechsel die Durchführung der auf Grund ihrer innerstaatlichen Gesetze jeweils erforderlichen Formalitäten bekanntgegeben haben.
ZU URKUND DESSEN haben die Unterfertigten, von ihren Regierungen hiezu ordnungsgemäß ermächtigt, dieses Abkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN zu Algier am 27. November 1989 in deutscher, arabischer und englischer Sprache, jeweils in zwei Originalen, wobei alle drei Texte gleichermaßen authentisch sind.
Zuletzt aktualisiert am
09.09.2019
Dokumentnummer
NOR12152822
Alte Dokumentnummer
N9199117704J