Norm Ausnahmen von der Pflicht zur Entrichtung der Sicherheitsabgabe× ▾ ‹›Gliederung Ausnahmen von der Pflicht zur Entrichtung der Sicherheitsabgabe Fassungen (Gesetz) ab 01.05.1993 — BGBl. Nr. 288/1993 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.05.199331.12.2010 BGBl. Nr. 288/1993 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.05.1993 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2