Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Elektromedizingeräteverordnung 1993
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 46/1994 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 222/2002Bundesgesetzblatt Nr. 46 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 222 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
95/01 Elektrotechnik
Text
Abschnitt IIAbschnitt römisch zwei
Anforderungen und Kennzeichnung
§ 3. (1) Die Geräte müssen den technischen Vorschriften des Anhanges I entsprechen.Paragraph 3, (1) Die Geräte müssen den technischen Vorschriften des Anhanges römisch eins entsprechen.
(2)Absatz 2,Die Übereinstimmung der Geräte mit den Bestimmungen des Abschnittes II ist vom Hersteller oder Importeur unter dessen Verantwortung durch Anbringen eines Zeichens nach dem Muster des Anhangs III (Anm.: Anhang nicht darstellbar) oder durch Ausstellung einer Übereinstimmungserklärung nach dem Muster des Anhanges IV (Anm.: Anhang nicht darstellbar) zu bestätigen. Trägt ein Gerät das Zeichen nach Anhang III (Anm.: Anhang nicht darstellbar) oder liegt für dieses Gerät eine Übereinstimmungserklärung nach Anhang IV (Anm.: Anhang nicht darstellbar) vor, so ist anzunehmen, daß dieses Gerät den Bestimmungen des Abschnittes II entspricht.Die Übereinstimmung der Geräte mit den Bestimmungen des Abschnittes römisch zwei ist vom Hersteller oder Importeur unter dessen Verantwortung durch Anbringen eines Zeichens nach dem Muster des Anhangs römisch drei Anmerkung, Anhang nicht darstellbar) oder durch Ausstellung einer Übereinstimmungserklärung nach dem Muster des Anhanges römisch vier Anmerkung, Anhang nicht darstellbar) zu bestätigen. Trägt ein Gerät das Zeichen nach Anhang römisch drei Anmerkung, Anhang nicht darstellbar) oder liegt für dieses Gerät eine Übereinstimmungserklärung nach Anhang römisch vier Anmerkung, Anhang nicht darstellbar) vor, so ist anzunehmen, daß dieses Gerät den Bestimmungen des Abschnittes römisch zwei entspricht.
Dokumentnummer
NOR12154795
Alte Dokumentnummer
N9199433199J