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Art. 20

Fassungen
ab 01.09.1995 — BGBl. Nr. 621/1995 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 20 heute01.09.1995 BGBl. Nr. 621/1995 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen – Vietnam

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 621 aus 1995,

Typ

Vertrag – Vietnam

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 20

Inkrafttretensdatum

01.09.1995BGBl. Nr. 621/1995

Außerkrafttretensdatum

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Text

Artikel 20

INKRAFTTRETEN

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die beiden Vertragsparteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel bekanntgegeben haben, daß die Erfordernisse für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt worden sind.

ZU URKUND DESSEN haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN zu Hanoi am 27. März 1995 in zweifacher Ausfertigung in englischer Sprache.

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2019

Gesetzesnummer

10012472

Dokumentnummer

NOR12155827

Alte Dokumentnummer

N9199530481L