Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 76 Radlpaß Straße im Bereich der Gemeinden Aibl und Großradl× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 76 Radlpaß Straße im Bereich der Gemeinden Aibl und Großradl Fassungen (Gesetz) ab 21.12.1996 — BGBl. Nr. 741/1996 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 21.12.199631.12.2018 BGBl. Nr. 741/1996 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 21.12.1996 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1