Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Bulgarien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 65/1998Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 65 aus 1998,
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Artikel 19
InkrafttretenArtikel 19, Inkrafttreten
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die beiden Vertragsparteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel bekanntgegeben haben, daß die Erfordernisse für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt worden sind.
Mit dem Inkrafttreten des vorliegenden Abkommens endet das am 12. September 1958 in Sofia unterzeichnete Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien *1) in seiner derzeit geltenden Fassung.
ZU URKUND DESSEN haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN in Sofia, am 4. November 1997 in zweifacher Ausfertigung, in englischer Sprache.
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1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 91/1959 idF BGBl. Nr. 79/19751) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 91 aus 1959, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 79 aus 1975,