Rechtstracker.at

Art. 19

Fassungen
ab 01.04.1998 — BGBl. III Nr. 65/1998 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 19 heute01.04.1998 BGBl. III Nr. 65/1998 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Bulgarien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 65 aus 1998,

Typ

Vertrag – Bulgarien

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 19

Inkrafttretensdatum

01.04.1998BGBl. III Nr. 65/1998

Außerkrafttretensdatum

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Text

Artikel 19, Inkrafttreten

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die beiden Vertragsparteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel bekanntgegeben haben, daß die Erfordernisse für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt worden sind.

Mit dem Inkrafttreten des vorliegenden Abkommens endet das am 12. September 1958 in Sofia unterzeichnete Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien *1) in seiner derzeit geltenden Fassung.

ZU URKUND DESSEN haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN in Sofia, am 4. November 1997 in zweifacher Ausfertigung, in englischer Sprache.

___________________________________

1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 91 aus 1959, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 79 aus 1975,

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2013

Gesetzesnummer

10012800

Dokumentnummer

NOR12158770

Alte Dokumentnummer

N9199811786U