Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Beistellung von Personal an das Internationale Gericht - Jugoslawien
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 157/1999Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 157 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 7Artikel 7
Index
29/10 Strafprozess, Strafvollzug
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. III Nr. 110/2000).Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 110 aus 2000,).
Text
Artikel VIIArtikel römisch sieben
Konsultationen
Die Vereinten Nationen und die Bundesregierung nehmen hinsichtlich jeder Frage, die sich im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergibt, gegenseitige Konsultationen auf.
Zuletzt aktualisiert am
15.01.2025
Dokumentnummer
NOR40000607