Rechtstracker.at

§ 10

Fassungen
09.02.2000 bis 08.02.2002 — BGBl. II Nr. 40/2000 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1009.02.200008.02.2002 BGBl. II Nr. 40/2000 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Frauenförderungsplan des Rechnungshofes

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 40 aus 2000,

Typ

K

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 10

Inkrafttretensdatum

09.02.2000BGBl. II Nr. 40/2000

Außerkrafttretensdatum

08.02.2002

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen

wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt

vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 57 aus 2002,).

Text

2. Abschnitt

Darstellung des Soll-Zustandes (längerfristig) zur Beseitigung

der Unterrepräsentation von Frauen

Paragraph 10, (1) Eine 40%ige Frauenquote im Prüfungsdienst ist anzustreben. Der Soll-Zustand wäre erreicht, wenn im Prüfungsdienst

  • Strichaufzählung
    in der Verwendungsgruppe A1 ein Zuwachs von 32 auf 75 Frauen (+134,38%) und
  • Strichaufzählung
    in der Verwendungsgruppe A2 ein Zuwachs von 21 auf 30 Frauen (+42,86%)
zu verzeichnen wäre.

  1. Absatz 2,Eine Annäherung an die 40%ige Frauenquote im Bereich der Funktionen wird nur langfristig möglich sein. Diese wäre erreicht, wenn
    • Strichaufzählung
      zwei Frauen die Leitung einer Sektion,
    • Strichaufzählung
      zwei Frauen die stellvertretende Leitung einer Sektion,
    • Strichaufzählung
      15 Frauen die Leitung einer Abteilung und
    • Strichaufzählung
      33 Frauen die stellvertretende Leitung einer Abteilung, die Prüfungs- oder Fachbereichsleitung
    ausübten.

  1. Absatz 3,Seit Erstellung des Frauenförderungsplanes 1994/95 war im Prüfungsdienst eine Erhöhung des Standes an Prüferinnen um 25 zu verzeichnen, während sich die Zahl der Prüfer um 22 verminderte.

Schlagworte

Prüfungsleitung

Gesetzesnummer

20000379

Dokumentnummer

NOR40003874