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Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Modalitäten

Fassungen (Gesetz)
ab 09.02.2000 — BGBl. III Nr. 24/2000 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute09.02.2000 BGBl. III Nr. 24/2000 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Modalitäten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 24 aus 2000,

Typ

Vertrag – EG

Inkrafttretensdatum

09.02.2000

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Langtitel

Vereinbarung über die Durchführungsmodalitäten zum Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften

StF: BGBl. III Nr. 24/2000

Ratifikationstext

Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 6, mit 9. Februar 2000 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Präambel

Das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften *) vom 8. April 1965 erfordert die Zusammenarbeit der Institutionen der Gemeinschaften und der verantwortlichen Behörden der Mitgliedstaaten.

Die Österreichische Bundesregierung und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften sind wie folgt übereingekommen:

___________________

*) ABl. 1967 Nr. 152/13 in der geltenden Fassung

Beachte

Die Vereinbarung findet mit 1. Jänner 1995 Anwendung vergleiche Artikel 6,).

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2015

Gesetzesnummer

20000400

Dokumentnummer

NOR30000432