Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Modalitäten
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 24/2000Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 24 aus 2000,
Inkrafttretensdatum
09.02.2000
Langtitel
Vereinbarung über die Durchführungsmodalitäten zum Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
StF: BGBl. III Nr. 24/2000
Ratifikationstext
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 6 mit 9. Februar 2000 in Kraft.Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 6, mit 9. Februar 2000 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Präambel
Das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften *) vom 8. April 1965 erfordert die Zusammenarbeit der Institutionen der Gemeinschaften und der verantwortlichen Behörden der Mitgliedstaaten.
Die Österreichische Bundesregierung und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften sind wie folgt übereingekommen:
___________________
*) ABl. 1967 Nr. 152/13 in der geltenden Fassung
Beachte
Die Vereinbarung findet mit 1. Jänner 1995 Anwendung (vgl. Art. 6).Die Vereinbarung findet mit 1. Jänner 1995 Anwendung vergleiche Artikel 6,).
Zuletzt aktualisiert am
21.10.2015
Dokumentnummer
NOR30000432