Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Futtermittelverordnung 2000
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 93/2000 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 316/2010Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 93 aus 2000, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 316 aus 2010,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 11Paragraph 11
Index
80/04 Wettbewerbsrecht
Text
Zusatzstoffe
§ 11.Paragraph 11,
(1)Absatz eins,Zusatzstoffe dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie den Anforderungen der (EG) Verodnung Nr. 1831/2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung, ABl. Nr. L 268 vom 18.10.2003 S. 29, entsprechen. Für die Bezeichnung und die bei der Kennzeichnung vorgeschriebenen Angaben sind die entsprechenden Rechtsakte der Europäischen Kommission, mit welchen die Zusatzstoffe zugelassen werden, maßgeblich.Zusatzstoffe dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie den Anforderungen der (EG) Verodnung Nr. 1831 aus 2003, über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung, Amtsblatt Nummer L 268 vom 18.10.2003 Seite 29, entsprechen. Für die Bezeichnung und die bei der Kennzeichnung vorgeschriebenen Angaben sind die entsprechenden Rechtsakte der Europäischen Kommission, mit welchen die Zusatzstoffe zugelassen werden, maßgeblich.
(2)Absatz 2,Zusatzstoffe sind mit folgenden Angaben zu kennzeichnen:
die Bezeichnung des Zusatzstoffes unter Angabe der EG-Nummer gemäß Anlage 3,
Name oder Firma und Anschrift des verantwortlichen Inverkehrbringers mit Sitz in der Europäischen Gemeinschaft,
die Zulassungs- oder Registernummer des Betriebes des verantwortlichen Inverkehrbringers,
das Nettogewicht; bei flüssigen Erzeugnissen das Nettogewicht oder das Nettovolumen;
Informationen über die Haltbarkeit.
(3)Absatz 3,Zusatzstoffe können mit folgenden zusätzlichen Angaben gekennzeichnet werden:
Name oder Firma und Anschrift des Herstellers, wenn dieser nicht mit Abs. 2 Z 2 identisch ist,Name oder Firma und Anschrift des Herstellers, wenn dieser nicht mit Absatz 2, Ziffer 2, identisch ist,
Gebrauchsanweisung und gegebenenfalls Empfehlungen für einen sicheren Gebrauch.
Schlagworte
Zulassungsnummer
Zuletzt aktualisiert am
12.10.2010
Dokumentnummer
NOR40056426