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Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Ersten, Zweiten und Dritten Rückstellungsgesetz

Kundmachung
BGBl. Nr. 279/1949 · 31.12.1949
KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz
BGBl. Nr. 279/1949 31.12.1949 279. Verordnung: Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Ersten, Zweiten und Dritten Rückstellungsgesetz. Stammfassung
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