Norm Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Ersten, Zweiten und Dritten Rückstellungsgesetz× ▾ ‹›Gliederung Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Ersten, Zweiten und Dritten Rückstellungsgesetz Kundmachung BGBl. Nr. 279/1949 · 31.12.1949▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 279/1949 31.12.1949 279. Verordnung: Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Ersten, Zweiten und Dritten Rückstellungsgesetz. Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1