Norm Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Ersten, Zweiten und Dritten Rückstellungsgesetz× ▾ ‹›Gliederung Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Ersten, Zweiten und Dritten Rückstellungsgesetz Kundmachung BGBl. Nr. 72/1950 · 29.03.1950▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 72/1950 29.03.1950 72. Verordnung: Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Ersten, Zweiten und Dritten Rückstellungsgesetz. Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1