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Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Ersten, Zweiten und Dritten Rückstellungsgesetz

Kundmachung
BGBl. Nr. 72/1950 · 29.03.1950
KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz
BGBl. Nr. 72/1950 29.03.1950 72. Verordnung: Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Ersten, Zweiten und Dritten Rückstellungsgesetz. Stammfassung
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