Norm VfGH-Ausspruch, dass das Wort „weiblichen“ in § 102 Abs. 5 des GSVG verfassungswidrig war und das Wort "Mutter" in § 102b Abs. 1 des GSVG aufgehoben wird× ▾ ‹›Gliederung VfGH-Ausspruch, dass das Wort „weiblichen“ in § 102 Abs. 5 des GSVG verfassungswidrig war und das Wort "Mutter" in § 102b Abs. 1 des GSVG aufgehoben wird Fassungen (Gesetz) ab 18.11.2000 — BGBl. I Nr. 112/2000 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute18.11.2000 BGBl. I Nr. 112/2000 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 18.11.2000 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1