Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Grenzabfertigung im Eisenbahn- und Straßenverkehr (Slowenien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 94/2001Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 94 aus 2001,
Inkrafttretensdatum
01.06.2001
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK SLOWENIEN ÜBER ERLEICHTERUNGEN DER GRENZABFERTIGUNG IM EISENBAHN- UND STRASSENVERKEHR
StF: BGBl. III Nr. 94/2001 (NR: GP XXI RV 32 AB 156 S. 33. BR: AB 6210 S. 667.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 30. März 2001 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 20 Abs. 2 mit 1. Juni 2001 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 30. März 2001 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 20, Absatz 2, mit 1. Juni 2001 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Republik Slowenien sind in der Absicht, die Grenzabfertigung im Eisenbahn- und Straßenverkehr zwischen ihren beiden Staaten zu erleichtern und zu beschleunigen, wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
e-rk,
Eisenbahnverkehr
Zuletzt aktualisiert am
18.06.2014
Dokumentnummer
NOR30001440