Norm Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung× ▾ ‹›Gliederung Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung Fassungen (Gesetz) ab 01.10.2001 — BGBl. II Nr. 305/2001 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.10.2001 BGBl. II Nr. 305/2001 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.10.2001 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3