Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Kuba)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 232/2001Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 232 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 13Artikel 13
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Text
Artikel 13
Schiedsort
Jedes Schiedsverfahren gemäß diesem Teil wird auf Verlangen einer Streitpartei in einem Staat, der Mitglied der New Yorker Konvention 1) ist und diplomatische Beziehungen zu beiden Vertragsparteien unterhält, abgehalten. Die gemäß diesem Teil dem Schiedsverfahren unterworfenen Ansprüche werden als aus Handelsbeziehungen oder Transaktionen im Sinne von Artikel 1 der New Yorker Konvention entstanden erachtet.
_________
1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 200/19611) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 200 aus 1961,
Zuletzt aktualisiert am
23.11.2015
Dokumentnummer
NOR40024855