Norm Beschränkungen für Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln× ▾ ‹›Gliederung Beschränkungen für Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln Fassungen (Gesetz) ab 01.12.2001 — BGBl. II Nr. 395/2001 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.12.2001 BGBl. II Nr. 395/2001 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.12.2001 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Geltungsbereich§ 2Fahrverbot§ 3Ausnahmen§ 4In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-TretenAnlagenAnl. 1Tunnelkategorien gemäß § 1Anl. 2Warnleuchte und wirksames Warnen gemäß § 3Anl. 3Begleitfahrzeug gemäß § 3 Abs. 1 Z 2