Norm Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Rates für Forschung und Technologieentwicklung× ▾ ‹›Gliederung Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Rates für Forschung und Technologieentwicklung Fassungen (Gesetz) ab 01.07.2002 — BGBl. II Nr. 236/2002 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.07.2002 BGBl. II Nr. 236/2002 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.07.2002 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Aufwandsentschädigung§ 2Anweisung der AufwandsentschädigungErsatz der Reisekosten und Spesen§ 3§ 4