Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Singapur)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 248/2002Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 248 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 27Artikel 27
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
Artikel 27
IN-KRAFT-TRETEN
(1)Absatz eins,Jeder Vertragsstaat teilt dem anderen Vertragsstaat den Abschluss der für das In-Kraft-Treten dieses Abkommens nach seinem Recht erforderlichen Verfahren mit.
(2)Absatz 2,Dieses Abkommen tritt ab dem Zeitpunkt in Kraft, in dem die spätere dieser Mitteilungen erhalten wird, und findet daraufhin auf Steuern vom Einkommen Anwendung, die sich auf das Kalenderjahr beziehen (einschließlich Wirtschaftsjahre, die in einem solchen Jahr beginnen), das jenem unmittelbar folgt, in dem das Abkommen in Kraft tritt, und auf darauf folgende Jahre.
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2019
Dokumentnummer
NOR40037326