Kurztitel
Museumsordnung für das Naturhistorische Museum
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 488/2002 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 399/2009Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 488 aus 2002, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 399 aus 2009,
Text
Verwaltung
§ 11.Paragraph 11,
(1)Absatz eins,Der Bereich Verwaltung des NHM umfasst das Finanzmanagement, das Personalmanagement, das Gebäudemanagement und die EDV-Verwaltung.
(2)Absatz 2,Das Finanzmanagement umfasst Rechnungswesen (Buchhaltung, Kostenrechnung, Kontrolle), Budgetierung (Planung und Finanzierung), Berichtswesen und Controlling (Soll-Ist-Vergleich) sowie Beschaffung.
Dem Finanzmanagement obliegt die Errichtung eines Planungs- und Berichterstattungssystems, welches sowohl den Erfordernissen des Finanz- und Beteiligungscontrollings durch den Bund im Sinne der §§ 2 Abs. 3 und 8 Abs. 4 Bundesmuseen-Gesetz 2002 entspricht wie auch den betrieblichen und administrativen Erfordernissen des NHM selbst, die Erstellung der Einjahres- und Dreijahrespläne, die Buchhaltung, die begleitende Kostenrechnung, die Rechnungsabwicklung und die Erstellung des Jahresabschlusses.Dem Finanzmanagement obliegt die Errichtung eines Planungs- und Berichterstattungssystems, welches sowohl den Erfordernissen des Finanz- und Beteiligungscontrollings durch den Bund im Sinne der Paragraphen 2, Absatz 3 und 8 Absatz 4, Bundesmuseen-Gesetz 2002 entspricht wie auch den betrieblichen und administrativen Erfordernissen des NHM selbst, die Erstellung der Einjahres- und Dreijahrespläne, die Buchhaltung, die begleitende Kostenrechnung, die Rechnungsabwicklung und die Erstellung des Jahresabschlusses.
(3)Absatz 3,Dem Bereich Personalmanagement obliegen Personalangelegenheiten einschließlich Fragen der Personalentwicklung, -schulung und -weiterbildung, Gehalts- und Arbeitszeitfragen, etwa die Kontrolle der Gleitzeit, sowie Angelegenheiten der Personalverwaltung, wozu beispielsweise Personaleinsatz, Fremdpersonal, Stellenausschreibungen, Dienstverträge, Gehalts- und Besoldungsangelegenheiten und Dienstreisen gehören.
(4)Absatz 4,Der Bereich Gebäudemanagement ist zuständig für die Werkstätten, die Haustechnik sowie einzelne Gebäudedienste wie Reinigung, Wartung, Instandsetzung, Energieversorgung, die Planung von baulichen Veränderungen und eventuellen Erweiterungen sowie Einrichtungsfragen für alle im Verantwortungsbereich des NHM befindlichen Gebäude sowie den Sicherheitsdienst.
Änderungen in der Raumnutzung und Themenverteilung im Dauerschaubereich fallen in die Entscheidungskompetenz der Geschäftsführung.
Der Sicherheitsdienst ist zuständig für Sicherheit und Schutz von Personen und Sachen im NHM. Er informiert Geschäftsführung und Abteilungsdirektorinnen/Abteilungsdirektoren in allen Sicherheitsbelangen, erstellt in Zusammenarbeit mit Polizei und Feuerwehr Alarmpläne und führt Alarmübungen durch. Der Sicherheitsdienst setzt im Einvernehmen mit der Geschäftsführung den Standard des Aufsichtsdienstes fest und ist für die Instandhaltung und Verbesserung aller sicherheitstechnischen Anlagen verantwortlich. Die im Bundesmuseen-Gesetz 2002 vorgesehene Überlassung von Immobilien bzw. Teilen von Immobilien samt Zubehör an das NHM zum entgeltlichen Gebrauch verpflichtet das NHM zur Erhaltung des betriebsbereiten Zustandes, sohin auch zur Erhaltung der Immobilien mit Ausnahme des Äußeren und der konstruktiven Teile. Der Verwaltungsbereich Gebäudemanagement sorgt für die laufende Bearbeitung und Ergänzung der Immobilienverzeichnisse und der Verzeichnisse der beweglichen Ausstattung.
(5)Absatz 5,Der Bereich EDV-Management ist für das Haus-Netzwerk und die Betreuung der EDV-Geräte zuständig. Er unterstützt alle Abteilungen beim Einsatz der EDV zur effizienten Erfüllung ihrer Aufgaben. Die EDV-Verwaltung ist für Bereich und Programmierung, Erstellung von Software-Programmen, für Entwicklungsplanung und Wartungsarbeiten an der EDV-Ausstattung des NHM zuständig, ebenso wie für die Erteilung von Auskünften und die Hilfestellung gegenüber den einzelnen Museumsangehörigen.
Schlagworte
Planungssystem, Finanzcontrolling, Einjahresplan, Personalschulung,
Personalweiterbildung, Gehaltsfrage, Gehaltsangelegenheit