Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Museumsordnung für das Naturhistorische Museum
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 488/2002 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 399/2009Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 488 aus 2002, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 399 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 17Paragraph 17
Text
Verzeichnis der Dokumentationen
§ 17.Paragraph 17,
Folgende Verzeichnisse und Dokumentationen liegen im NHM auf und entsprechen dem Dokumentationsstand vom 31. Dezember 2002. Sie sind laufend zu bearbeiten und zu ergänzen:
Verzeichnis der dem NHM überlassenen Immobilien mit Zustandsbeschreibung;
Verzeichnis der beweglichen Ausstattung;
Inventare und Dokumentationen der einzelnen Sammlungen, der Bibliothek und des Archivs;
Verzeichnis der in den Sammlungen aufbewahrten, aber nicht im Eigentum des NHM stehenden Objekte gemäß § 6 Abs. 8.Verzeichnis der in den Sammlungen aufbewahrten, aber nicht im Eigentum des NHM stehenden Objekte gemäß Paragraph 6, Absatz 8,
Zuletzt aktualisiert am
12.01.2010
Dokumentnummer
NOR40037968