Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 9. Übereinkommen)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 269/2002Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 269 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 2
Die Österreichische Akademie der Wissenschaften und die Polnische Akademie der Wissenschaften setzen ihre Zusammenarbeit auf Grund bestehender Vereinbarungen fort. Die Zusammenarbeit findet insbesondere in Form von gemeinsamen wissenschaftlichen Projekten, von Wissenschaftler/innen-Austausch und Symposien über gemeinsam vereinbarte Themen statt. Beide Seiten unterstützen weiterhin nach Maßgabe der Möglichkeiten die Tätigkeit des Wissenschaftlichen Zentrums der Polnischen Akademie der Wissenschaften in Wien.
Zuletzt aktualisiert am
08.08.2023
Dokumentnummer
NOR40038348